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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
JBangert schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > die Ausgaben für das Jahrbuch sind mehrheitlich > > dem Zweckbetrieb zuzuordnen > > # Ja. soweit das Jahrbuch verkauft und nicht > > kostenlos abgegeben wird. > > Unsere Mitglieder erhalten das Jahrbuch kostenlos. > Der Verkauf aktueller Jahrbücher an > Nichtmitglieder erfolgt über den Verlag/Buchhandel > - davon erhalten wir also keine Erlöse. Wir > verkaufen tatsächlich nur ältere Jahrbücher. > Inwiefern ändert das die Zuteilung? > > > > > und nur die Kosten, die im Zusammenhang mit den > > Anzeigen entstehen dem wirtschaftlichen > > Geschäftsbetrieb, ich müsste also aus den > > Herstellungskosten die Druckkosten für die > > Anzeigenseiten herausrechnen? > > #Ja, die Rechtsprechung hat hier eine > Aufteilung > > der Kosten nach Druckseiten für angemessen > > gehalten. > > Vielen Dank! > > > > Daraus ergibt sich für mich noch eine weitere > > Frage: in unserem Verein bin ich als > > Geschäftsführerin fest angestellt und für so > > ziemlich alles zuständig (Mitgliederverwaltung, > > Veranstaltungen, Pressearbeit, Anzeigenakquise > und > > neuerdings auch Buchhaltung). Ist es richtig, > dass > > ich dann mein Gehalt ebenso wie alle Ausgaben > für > > unsere Geschäftsstelle auf die drei Bereiche > > ideell, Zweckbetrieb und wirt. Geschäftsbetrieb > > aufteilen muss? > > # Die Aufteilung erfolgt - soweit möglich - > nach > > der Kostenverursachung. Wenn sich die Tätigkeit > > also den entsprechenden Erlösen zuordnen lässt, > > werden die Personalkosten entsprechend > aufgeteilt. > > Das ist für mich schwer abzuschätzen, da gefühlt > immer alles parallel läuft/laufen muss. Im Grunde > haben wir beispielsweise bei den meisten > Veranstaltungen auch keine direkten Erlöse, da > diese auf Spendenbasis laufen. Heißt das, wenn > durch meine Tätigkeit beispielsweise im > Zweckbetrieb (Veranstaltungen, Jahrbuch) keine > Erlöse entstehen, muss ich auch keinen Teil der > Personalkosten diesem Bereich zuordnen?
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