Re: I-V-Z-W Zuteilung Jahrbuch
von: JBangert ()
Datum: 07.04.2020
pfeffer schrieb:
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> die Ausgaben für das Jahrbuch sind mehrheitlich
> dem Zweckbetrieb zuzuordnen
> # Ja. soweit das Jahrbuch verkauft und nicht
> kostenlos abgegeben wird.
Unsere Mitglieder erhalten das Jahrbuch kostenlos. Der Verkauf aktueller Jahrbücher an Nichtmitglieder erfolgt über den Verlag/Buchhandel - davon erhalten wir also keine Erlöse. Wir verkaufen tatsächlich nur ältere Jahrbücher. Inwiefern ändert das die Zuteilung?
>
> und nur die Kosten, die im Zusammenhang mit den
> Anzeigen entstehen dem wirtschaftlichen
> Geschäftsbetrieb, ich müsste also aus den
> Herstellungskosten die Druckkosten für die
> Anzeigenseiten herausrechnen?
> #Ja, die Rechtsprechung hat hier eine Aufteilung
> der Kosten nach Druckseiten für angemessen
> gehalten.
Vielen Dank!
>
> Daraus ergibt sich für mich noch eine weitere
> Frage: in unserem Verein bin ich als
> Geschäftsführerin fest angestellt und für so
> ziemlich alles zuständig (Mitgliederverwaltung,
> Veranstaltungen, Pressearbeit, Anzeigenakquise und
> neuerdings auch Buchhaltung). Ist es richtig, dass
> ich dann mein Gehalt ebenso wie alle Ausgaben für
> unsere Geschäftsstelle auf die drei Bereiche
> ideell, Zweckbetrieb und wirt. Geschäftsbetrieb
> aufteilen muss?
> # Die Aufteilung erfolgt - soweit möglich - nach
> der Kostenverursachung. Wenn sich die Tätigkeit
> also den entsprechenden Erlösen zuordnen lässt,
> werden die Personalkosten entsprechend aufgeteilt.
Das ist für mich schwer abzuschätzen, da gefühlt immer alles parallel läuft/laufen muss. Im Grunde haben wir beispielsweise bei den meisten Veranstaltungen auch keine direkten Erlöse, da diese auf Spendenbasis laufen. Heißt das, wenn durch meine Tätigkeit beispielsweise im Zweckbetrieb (Veranstaltungen, Jahrbuch) keine Erlöse entstehen, muss ich auch keinen Teil der Personalkosten diesem Bereich zuordnen?