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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Fragen zu Bestätigungen der Geldzuwendungen
von: Sören ()
Datum: 30.03.2020

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

ich habe zwei Fragen zur Ausstellung eine Bestätigungen über Geldzuwendungen:

1. Sind die Bestätigungen ungültig bzw. angreifbar, wenn der auf der Quittung genannte Freistellungsbescheid bzw. Anlage zum Bescheid Körperschaftssteuer älter als 5 Jahre ist. Ein neuer ist vorhanden, nur wurde er in den Bestätigungen nicht eingefügt.

2. Laut Vordruck ist man damit von Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit. Leider finde ich auf den amtlichen Schreiben nichts zu einer Gewerbesteuerbefreiung, sondern nur für die Körperschaftssteuer. Somit muss ich den Abschnitt mit der Gewerbesteuer ja entfernen, oder?

Vielen Dank!

Re: Fragen zu Bestätigungen der Geldzuwendungen
von: pfeffer ()
Datum: 30.03.2020

1. Sind die Bestätigungen ungültig bzw. angreifbar, wenn der auf der Quittung genannte Freistellungsbescheid bzw. Anlage zum Bescheid Körperschaftssteuer älter als 5 Jahre ist. Ein neuer ist vorhanden, nur wurde er in den Bestätigungen nicht eingefügt.

# Das wäre dann nur ein formaler Fehler. Es geht ja darum, dass der Verein tatsächlich gemeinnützig ist. Im Zweifel kann eine neue Bestätigung ausgestellt werden.


2. Laut Vordruck ist man damit von Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit. Leider finde ich auf den amtlichen Schreiben nichts zu einer Gewerbesteuerbefreiung, sondern nur für die Körperschaftssteuer. Somit muss ich den Abschnitt mit der Gewerbesteuer ja entfernen, oder?

# Nein, beide geht miteinander einher. Die Gemeinnützigkeit ist aber an die Körperschaftsteuerbefreiung geknüpft.

Re: Fragen zu Bestätigungen der Geldzuwendungen
von: Sören ()
Datum: 30.03.2020

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dies beruhigt mich sehr!