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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Sören schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeffer, > > ich habe zwei Fragen zur Ausstellung eine > Bestätigungen über Geldzuwendungen: > > 1. Sind die Bestätigungen ungültig bzw. > angreifbar, wenn der auf der Quittung genannte > Freistellungsbescheid bzw. Anlage zum Bescheid > Körperschaftssteuer älter als 5 Jahre ist. Ein > neuer ist vorhanden, nur wurde er in den > Bestätigungen nicht eingefügt. > > 2. Laut Vordruck ist man damit von > Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit. > Leider finde ich auf den amtlichen Schreiben > nichts zu einer Gewerbesteuerbefreiung, sondern > nur für die Körperschaftssteuer. Somit muss ich > den Abschnitt mit der Gewerbesteuer ja entfernen, > oder? > > Vielen Dank!
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