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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rechnung mit Mwst aus Ausland verbuchen
von: Dominik ()
Datum: 10.03.2020

Hallo zusammen, hallo Herr Pfeiffer,

ich habe eine Frage zur Handhabung zu Rechnungen aus dem Ausland.

Ich bin als Verein Umsatzsteuerpflichtig und Vorsteuerabzugsfähig.

Wenn keine Mwst. angegeben ist und ich als Leistungsempänger dies ans Finanzamt melden muss, bin ich sattelfest in der Abwicklung. Das Reverse Charge Verfahren sitzt.

Wie ist denn eine Rechnung zu verbuchen, wo die bereits ausländische Mwst ausgewiesen ist. (Rechnung entspricht den gesetzlichen Vorgaben)

Bspw 288 Euro netto, 350 Euro Brutto, 62 Euro Mwst in Polen bereits entrichtet.

Kann ich mir diese 62 Euro irgendwie zurückholen? oder ist das Betriebsausgabe in dem jeweiligen Bereich, die meinen Gewinn mindert?

Oder ist es ratsam aufgrund des Aufwandes der Umsatzsteuervergütungsverfahren bei so kleinen Beträgen die Ausgabe, brutto wie netto zu erfassen?

Viele Grüße
Dominik

Re: Rechnung mit Mwst aus Ausland verbuchen
von: pfeffer ()
Datum: 10.03.2020

Für die Umsatzsteuererstattung in EU-Ländern gibt es seit 2010 ein elektronisches Antragsverfahren, das über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) läuft.
In Ländern außerhalb der EU muss der Antrag bei den ansässigen Steuerbehörden gestellt werden.