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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Dominik schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, hallo Herr Pfeiffer, > > ich habe eine Frage zur Handhabung zu Rechnungen > aus dem Ausland. > > Ich bin als Verein Umsatzsteuerpflichtig und > Vorsteuerabzugsfähig. > > Wenn keine Mwst. angegeben ist und ich als > Leistungsempänger dies ans Finanzamt melden muss, > bin ich sattelfest in der Abwicklung. Das Reverse > Charge Verfahren sitzt. > > Wie ist denn eine Rechnung zu verbuchen, wo die > bereits ausländische Mwst ausgewiesen ist. > (Rechnung entspricht den gesetzlichen Vorgaben) > > Bspw 288 Euro netto, 350 Euro Brutto, 62 Euro Mwst > in Polen bereits entrichtet. > > Kann ich mir diese 62 Euro irgendwie zurückholen? > oder ist das Betriebsausgabe in dem jeweiligen > Bereich, die meinen Gewinn mindert? > > Oder ist es ratsam aufgrund des Aufwandes der > Umsatzsteuervergütungsverfahren bei so kleinen > Beträgen die Ausgabe, brutto wie netto zu > erfassen? > > Viele Grüße > Dominik
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