Re: Kleiderbörse im Förderverein Steuern?
von: pfeffer ()
Datum: 08.03.2020
Die Frage ist, welche anderen wirtschaftlichen Einnahmen der Verein hat.
20.000 Euro allein wären kein Problem, weil dadurch beim gemeinnützigen Verein keine steuerlichen Folgen entstehen. Die Kleinunternehmergrenze (Umsatzsteuer) liegt mittlerweile bei 22.000 Euro. Die Umsatzfreigrenze (Körperschaft- und Gewerbesteuer) bei (immer noch) 35.000 Euro.