Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Festveranstaltung Jubiläum
von: Mister H ()
Datum: 07.03.2020

Guten Morgen

mal wieder eine Frage :-)

Unser Verein feiert dieses Jahr ein größeres Jubiläum.
Wir haben eine bekannte Gastmannschaft geladen die einen Betrag X bekommt für Ihren Auftritt.
Dazu haben wir ein Rahmenprogramm mit viel Werbeeinnahmen finanziert.
Abends dann ein Festzelt mit DJ / Liveband.
Nun meine Fragen: wo werden die Ausgaben für die Gastmannschaft angesetzt und sind diese vorsteuerabzugsfähig?
Die Werbeeinnahmen versteuer ich normal mit 19% im Wirtschaftsbetrieb?
Wo wird das Zelt und die Musik angesetzt und sind diese vorsteuerabzugsfähig?

Oder sollte man das ganze Event „ extra „ außerhalb des ganzen Jahresbetriebs aufführen?

Eventuell kommen noch ein zwei Fragen da es alles sehr komplex ist.

Danke

Re: Festveranstaltung Jubiläum
von: W. Pfeffer ()
Datum: 07.03.2020

Nun meine Fragen: wo werden die Ausgaben für die Gastmannschaft angesetzt und sind diese vorsteuerabzugsfähig?

# Was für eine Art von Auftritt ist denn das?

Die Werbeeinnahmen versteuere ich normal mit 19% im Wirtschaftsbetrieb?

# Ja.

Wo wird das Zelt und die Musik angesetzt und sind diese vorsteuerabzugsfähig?

# In welchen Zusammenhang kommen denn Zelt und Musik zum Einsatz?

Oder sollte man das ganze Event „ extra „ außerhalb des ganzen Jahresbetriebs aufführen?

# Was könnte das heißen? Das nicht der Verein Veranstalter ist?
Steuerlich müssen die Einnahmen und Ausgaben immer zugeordnet werden. Es gibt also kein außerhalb, außer wenn nicht der Verein Veranstalter ist.

Re: Festveranstaltung Jubiläum
von: Mistet H ()
Datum: 07.03.2020

Es ist eine Fussball Traditionsmannschaft die für Ihr Spiel gegen unsere Mannschaft eine Summe X bekommt.
Wir bekommen eine Quittung dafür.

Das Zelt und die Musik sind für den Abend um gemeinsam das Jubiläum des Vereins zu feiern.
Wir sind auch innerhalb für die Bewirtung in Form von Getränken zuständig die dann in den Wirtschaftsbetrieb fallen. Für beides bekommen wir ordentliche Rechnungen.

Da wir Veranstalter sind erübrigt sich dann die getrennte Aufführung. Es fällt also alles in die Regelbuchführung.
Soweit klar.

Danke wie immer.


W. Pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Nun meine Fragen: wo werden die Ausgaben für die
> Gastmannschaft angesetzt und sind diese
> vorsteuerabzugsfähig?
>
> # Was für eine Art von Auftritt ist denn das?
>
> Die Werbeeinnahmen versteuere ich normal mit 19%
> im Wirtschaftsbetrieb?
>
> # Ja.
>
> Wo wird das Zelt und die Musik angesetzt und sind
> diese vorsteuerabzugsfähig?
>
> # In welchen Zusammenhang kommen denn Zelt und
> Musik zum Einsatz?
>
> Oder sollte man das ganze Event „ extra „
> außerhalb des ganzen Jahresbetriebs aufführen?
>
> # Was könnte das heißen? Das nicht der Verein
> Veranstalter ist?
> Steuerlich müssen die Einnahmen und Ausgaben immer
> zugeordnet werden. Es gibt also kein außerhalb,
> außer wenn nicht der Verein Veranstalter ist.

Re: Festveranstaltung Jubiläum
von: pfeffer ()
Datum: 08.03.2020

Es ist eine Fussball Traditionsmannschaft die für Ihr Spiel gegen unsere Mannschaft eine Summe X bekommt.
Wir bekommen eine Quittung dafür.

# Ein Vorsteuerabzug wäre denkbar, wenn Eintrittsgelder mit Umsatzsteuer erhoben werden.
Ein Bezug zur Bewirtung besteht wohl eher nicht?!


Das Zelt und die Musik sind für den Abend um gemeinsam das Jubiläum des Vereins zu feiern.
Wir sind auch innerhalb für die Bewirtung in Form von Getränken zuständig die dann in den Wirtschaftsbetrieb fallen. Für beides bekommen wir ordentliche Rechnungen.

# Die Kosten sind vorsteuerabzugsfähig, wenn die Einnahmen umsatzsteuerpflichtig sind. Das wäre nur aufgrund der Kleinunternehmereigenschaft nicht der Fall.

Da wir Veranstalter sind erübrigt sich dann die getrennte Aufführung. Es fällt also alles in die Regelbuchführung.
Soweit klar.

Re: Festveranstaltung Jubiläum
von: Mister H ()
Datum: 08.03.2020

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Es ist eine Fussball Traditionsmannschaft die für
> Ihr Spiel gegen unsere Mannschaft eine Summe X
> bekommt.
> Wir bekommen eine Quittung dafür.
>
> # Ein Vorsteuerabzug wäre denkbar, wenn
> Eintrittsgelder mit Umsatzsteuer erhoben werden.
> Ein Bezug zur Bewirtung besteht wohl eher nicht?!
>
## Eintrittsgelder werden genommen und mit 7 % versteuert.
Also setzen wir dann die Kosten für die Traditionsmannschaft
im Zweckbetrieb ab. Bewirtung gibt es da nicht.

> Das Zelt und die Musik sind für den Abend um
> gemeinsam das Jubiläum des Vereins zu feiern.
> Wir sind auch innerhalb für die Bewirtung in Form
> von Getränken zuständig die dann in den
> Wirtschaftsbetrieb fallen. Für beides bekommen wir
> ordentliche Rechnungen.
>
> # Die Kosten sind vorsteuerabzugsfähig, wenn die
> Einnahmen umsatzsteuerpflichtig sind. Das wäre nur
> aufgrund der Kleinunternehmereigenschaft nicht der
> Fall.

## Die Einnahmen sind umsatzsteuerpflichtig im Wirtschaftsbetrieb.
Dann setzen wir die Kosten für Zelt / Musik im Wirtschaftsbetrieb auch ab.
>
> Da wir Veranstalter sind erübrigt sich dann die
> getrennte Aufführung. Es fällt also alles in die
> Regelbuchführung.
> Soweit klar.

## Vielen Dank