Re: Festveranstaltung Jubiläum
von: pfeffer ()
Datum: 08.03.2020
Es ist eine Fussball Traditionsmannschaft die für Ihr Spiel gegen unsere Mannschaft eine Summe X bekommt.
Wir bekommen eine Quittung dafür.
# Ein Vorsteuerabzug wäre denkbar, wenn Eintrittsgelder mit Umsatzsteuer erhoben werden.
Ein Bezug zur Bewirtung besteht wohl eher nicht?!
Das Zelt und die Musik sind für den Abend um gemeinsam das Jubiläum des Vereins zu feiern.
Wir sind auch innerhalb für die Bewirtung in Form von Getränken zuständig die dann in den Wirtschaftsbetrieb fallen. Für beides bekommen wir ordentliche Rechnungen.
# Die Kosten sind vorsteuerabzugsfähig, wenn die Einnahmen umsatzsteuerpflichtig sind. Das wäre nur aufgrund der Kleinunternehmereigenschaft nicht der Fall.
Da wir Veranstalter sind erübrigt sich dann die getrennte Aufführung. Es fällt also alles in die Regelbuchführung.
Soweit klar.