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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Mistet H schrieb: ------------------------------------------------------- > Es ist eine Fussball Traditionsmannschaft die für > Ihr Spiel gegen unsere Mannschaft eine Summe X > bekommt. > Wir bekommen eine Quittung dafür. > > Das Zelt und die Musik sind für den Abend um > gemeinsam das Jubiläum des Vereins zu feiern. > Wir sind auch innerhalb für die Bewirtung in Form > von Getränken zuständig die dann in den > Wirtschaftsbetrieb fallen. Für beides bekommen wir > ordentliche Rechnungen. > > Da wir Veranstalter sind erübrigt sich dann die > getrennte Aufführung. Es fällt also alles in die > Regelbuchführung. > Soweit klar. > > Danke wie immer. > > > W. Pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Nun meine Fragen: wo werden die Ausgaben für > die > > Gastmannschaft angesetzt und sind diese > > vorsteuerabzugsfähig? > > > > # Was für eine Art von Auftritt ist denn das? > > > > Die Werbeeinnahmen versteuere ich normal mit > 19% > > im Wirtschaftsbetrieb? > > > > # Ja. > > > > Wo wird das Zelt und die Musik angesetzt und > sind > > diese vorsteuerabzugsfähig? > > > > # In welchen Zusammenhang kommen denn Zelt und > > Musik zum Einsatz? > > > > Oder sollte man das ganze Event „ extra „ > > außerhalb des ganzen Jahresbetriebs aufführen? > > > > # Was könnte das heißen? Das nicht der Verein > > Veranstalter ist? > > Steuerlich müssen die Einnahmen und Ausgaben > immer > > zugeordnet werden. Es gibt also kein außerhalb, > > außer wenn nicht der Verein Veranstalter ist.
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