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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kosten rund um ein Zweckevent
von: HartungTim ()
Datum: 25.02.2020

Hallo,

wir sind ein sehr neuer gemeinnütziger eingetragener Verein. Wir planen in diesem Jahr eine Veranstaltung, die dem Vereinszweck entspricht. Dafür möchten wir Referenten einladen und müssen für deren Reisekosten, Unterkunft und Gage aufkommen.

Dazu hätte ich einige Fragen, die ich über das (ansonsten grandiose!!) Handbuch nicht klären konnte:

1. Eintrittskarten zur Finanzierung des Events mit 7 oder 19% Umsatzsteuer verkaufen?
2. Wie verbuche ich im SKR 49
a) die Hotelkosten für die Referenten und wie für die aktiv vor Ort arbeitenden Vereinsmitglieder?
b) die Reisekosten der Referenten
c) die Kosten für den Veranstaltungsort?

Ich tue mich mit dem Kontenrahmen etwas schwer, da er so stark auf Sportvereine ausgerichtet ist, kann ich die entsprechenden Konten analog auch für nicht sportlich orientierte Vereine nutzen?

Ich würde mich als angehender Kassenwart sehr über etwas Hilfe freuen!

Vielen Dank im Voraus.

Tim

Re: Kosten rund um ein Zweckevent
von: W. Pfeffer ()
Datum: 26.02.2020

1. Eintrittskarten zur Finanzierung des Events mit 7 oder 19% Umsatzsteuer verkaufen?

# Im Zweckbetrieb grundsätzlich mit 7%. Da es da aber Ausnahmen gibt, wäre es von Belang zu wissen, um welche Veranstaltung es sich genau handelt und was die Satzungszwecke sind.

2. Wie verbuche ich im SKR 49
a) die Hotelkosten für die Referenten und wie für die aktiv vor Ort arbeitenden Vereinsmitglieder?

# Das sind Kosten der Veranstaltungen im Zweckbetrieb. Meist gibt es dafür keine speziellen Konten (vor allem bei Nicht-Sport). Die müssen eingerichtet werden.

b) die Reisekosten der Referenten
c) die Kosten für den Veranstaltungsort?
# Hier gilt das Gleiche. Genaueres lässt ohne Angaben zur Art der Veranstaltung nicht sagen.

Ich tue mich mit dem Kontenrahmen etwas schwer, da er so stark auf Sportvereine ausgerichtet ist, kann ich die entsprechenden Konten analog auch für nicht sportlich orientierte Vereine nutzen?

# Ja. Leider sind die Zweckbetrieb der Nichtsportvereine im 6er Bereich zusammengedrängt und sehr undifferenziert.

Ich

Re: Kosten rund um ein Zweckevent
von: HartungTim ()
Datum: 26.02.2020

Hallo,

Vielen Dank für die Antworten. Ich erweitere noch etwas. :)

W. Pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> 1. Eintrittskarten zur Finanzierung des Events mit
> 7 oder 19% Umsatzsteuer verkaufen?
>
> # Im Zweckbetrieb grundsätzlich mit 7%. Da es da
> aber Ausnahmen gibt, wäre es von Belang zu wissen,
> um welche Veranstaltung es sich genau handelt und
> was die Satzungszwecke sind.

Unser Vereinszweck ist die Förderung, Erweiterung und Verbreitung von Kulturgut aus dem Genre Science Fiction. Der Zweck soll erreicht werden durch Zusammenkünfte und Vernetzung.

> 2. Wie verbuche ich im SKR 49
> a) die Hotelkosten für die Referenten und wie für
> die aktiv vor Ort arbeitenden Vereinsmitglieder?
>
> # Das sind Kosten der Veranstaltungen im
> Zweckbetrieb. Meist gibt es dafür keine speziellen
> Konten (vor allem bei Nicht-Sport). Die müssen
> eingerichtet werden.

Ich darf selber Konten einrichten?

> b) die Reisekosten der Referenten
> c) die Kosten für den Veranstaltungsort?
> # Hier gilt das Gleiche. Genaueres lässt ohne
> Angaben zur Art der Veranstaltung nicht sagen.

Die Veranstaltung ist eine Science Fiction Convention in einem Planetarium die Mitwirkende, Kreative und Fans dieses Genre zusammenbringt.

> Ich tue mich mit dem Kontenrahmen etwas schwer, da
> er so stark auf Sportvereine ausgerichtet ist,
> kann ich die entsprechenden Konten analog auch für
> nicht sportlich orientierte Vereine nutzen?
>
> # Ja. Leider sind die Zweckbetrieb der
> Nichtsportvereine im 6er Bereich zusammengedrängt
> und sehr undifferenziert.

> Ich

Viele Grüße
Tim

Re: Kosten rund um ein Zweckevent
von: W. Pfeffer ()
Datum: 26.02.2020

Unser Vereinszweck ist die Förderung, Erweiterung und Verbreitung von Kulturgut aus dem Genre Science Fiction. Der Zweck soll erreicht werden durch Zusammenkünfte und Vernetzung.

# Da hätte ich grundsätzlich keine Bedenken wegen der Zweckbetriebszuordnung - also 7%.

Ich darf selber Konten einrichten?

# Ja, es gibt keine steuerlichen Vorgaben für einen Kontenrahmen.

Die Veranstaltung ist eine Science Fiction Convention in einem Planetarium die Mitwirkende, Kreative und Fans dieses Genre zusammenbringt.

# Bei solchen Conventions müssen in der Regel Vorträge und u.ä. im Vordergrund stehen, sonst unterstellt das Finanzamt gern "gesellige" Zwecke.

Re: Kosten rund um ein Zweckevent
von: HartungTim ()
Datum: 27.02.2020

Vielen Dank! Das hilft mir weiter. Über die Kontenergänzung muss ich dann wohl mit einem Steuerberater sprechen.

Re: Kosten rund um ein Zweckevent
von: HartungTim ()
Datum: 11.03.2020

Hallo Herr Pfeffer,

Dazu hat sich jetzt etwas Verwirrung ergeben, vielleicht könnten Sie Licht in die Sache bringen?

Wir haben aufgrund unserer Ausrichtung auf den Vereinszweck jetzt alle Artikel im Shop (die alle nur dessen Finanzierung dienen) auf 7% Umsatzsteuer gesetzt.

Jetzt sind wir gemäß Finanzamt aber auch Kleinunternehmer nach §19 UStg. Das bedeutet alles was unter 25.000 EUR Umsatz bleibt, braucht überhaupt nicht versteuert zu werden. Sollen wir die Steuerausweisung bei allen Produkten (Eintrittskarten, Produkte und Dienstleistungen) jetzt einfach pauschal weglassen mit Hinweis auf Kleinunternehmereintstufung?

Beste Grüße
Tim

Re: Kosten rund um ein Zweckevent
von: pfeffer ()
Datum: 12.03.2020

Jetzt sind wir gemäß Finanzamt aber auch Kleinunternehmer nach §19 UStg. Das bedeutet alles was unter 25.000 EUR Umsatz bleibt, braucht überhaupt nicht versteuert zu werden.

# Die Grenze liegt bei 22.000 Euro


Sollen wir die Steuerausweisung bei allen Produkten (Eintrittskarten, Produkte und Dienstleistungen) jetzt einfach pauschal weglassen mit Hinweis auf Kleinunternehmereintstufung?

# Ja, sie dürfen keine Mehrwertsteuer angeben. Ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung ist gesetzlich aber nicht erforderlich.