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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Jetzt sind wir gemäß Finanzamt aber auch > Kleinunternehmer nach §19 UStg. Das bedeutet alles > was unter 25.000 EUR Umsatz bleibt, braucht > überhaupt nicht versteuert zu werden. > > # Die Grenze liegt bei 22.000 Euro > > > Sollen wir die Steuerausweisung bei allen > Produkten (Eintrittskarten, Produkte und > Dienstleistungen) jetzt einfach pauschal weglassen > mit Hinweis auf Kleinunternehmereintstufung? > > # Ja, sie dürfen keine Mehrwertsteuer angeben. Ein > Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung ist > gesetzlich aber nicht erforderlich.
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