Sachspende in EÜR
von: Oxi ()
Datum: 26.01.2020
Guten Abend allerseits,
ich finde im Netz nichts, was meinem Vorfall ähnelt. Wir sind ein kleiner gemeinnütziger Förderverein. Satzungszweck ist die Unterstützung der Jugendarbeit, insbesondere die der örtlichen Jugendgruppe, die sich dem Naturschutz verschrieben hat.
Konkret würde ich gerne gegen Spendenquittung eine Baumschule um einige Forstpflanzen bitten, die ich dann der Ortsgruppe direkt zur Pflanzaktion zur Verfügung stelle. Das heißt, es verbliebe kein "Vermögen" im Verein oder dergleichen. Ich möchte diese Sachspende im Endeffekt nicht im Verein behalten, sondern direkt dem satzungsgemäßen Zweck zuführen. Ich hab so das Gefühl, dass ich die Sachspende in der EÜR aufführen muss^^
Hier meine Fragen:
1. Muss ich die Sachspende als Einnahme und gleich wieder als Ausgabe aufzeichnen oder wie hat das zu laufen?
2. Ich hätte für den Vorgang der Spendeneinnahme als Beleg die Zuwendungsbestätigung der Firma, korrekt? Welchen Beleg bräuchte ich denn für die Ausgabe? Einen Eigenbeleg? Wie sähe dieser aus?
3. Könnte ich reine Geldspenden, die ich für den Satzungszweck sammele (wörtlich: "...Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die gebotene Beschaffung von Mitteln aller Art.") der Jugendgruppe zur freien Verwendung (z.B. mit Eigenbeleg) weiterleiten oder kann ich Geldmittel nur zur direkten Beschaffung von Sachgütern (mit echtem Beleg) benutzen, die ich der Jugendgruppe dann zur Verfügung stelle? (Hier schließen sich dann wieder Fragen 1 und 2 an.)
Im Voraus herzlichen Dank!
Edited 1 time(s). Last edit at 27.01.2020 by Oxi.