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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Dann gilt, dass wegen des Saldierungsverbots die > Einnahmen und Ausgaben getrennt erfasst werden > müssen. > Die Sachspenden muss also in die Einnahmen > einfließen, die Weitergabe der Mittel unter dem > entsprechenden Ausgabenposten in der EÜR erfasst > werden.
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