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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
kurzfristige Vermietung von Räumlichkeiten samt Nebenleistungen
von: Steven ()
Datum: 23.01.2020

Sehr geehrter Herr Pfeffer,
liebes Vereinsknowhow-Forum,

wir als Verein vermieten unsere Räumlichkeiten (große Halle, Nebenräume, Gesellschaftsraum...).
Auf diese kurzfristigen Vermietungen entfällt keine Umsatzsteuer.

Wie sieht es aber mit der Umsatzsteuer aus, wenn folgende Posten (als Extra) mit vermietet werden:
- Bestuhlung / Mobiliar
- Technik
- Bühne

Außerdem veranlassen wir nach jeder Vermietung eine Reinigung der genutzten Räume, welche mit berechnet wird. Wird hierbei auch Umsatzsteuer angesetzt?

Können wir außerdem die (falls) unterschiedlich besteuerten Posten in einer Rechnung zusammenfassen?

Vielen Dank!

Re: kurzfristige Vermietung von Räumlichkeiten samt Nebenleistungen
von: pfeffer ()
Datum: 23.01.2020

Es gilt: Das Mitvermieten von Anlagen (Technik. Mobiliar usf.) wird genauso besteuert wie das Vermieten der Immobilie, wenn es sich um eine bloße Nebenleistung handelt. Das gilt auch für die Reingung.
Wird die Nebenleistung aber geprägegebend und handelt es sich um eine einheitliche Leistung (d.h. die Nebenleistungen sind erkennbar mit der Vermeitung verbunden, was hier der Fall sein wird), ist die gesamte Miete umsatzsteuerpflichtig.
Ob das hier der Fall ist kann man pauschal nicht beurteilen. Es kommt sehr auf den Umfang der Nebenleistungen an

Außerdem veranlassen wir nach jeder Vermietung eine Reinigung der genutzten Räume, welche mit berechnet wird. Wird hierbei auch Umsatzsteuer angesetzt?
# Wenn die Leistung nicht berechnet wird, kann sie auch nicht steuerpflichtig sein.
Sie kann aber dazu beitragen, dass das Gepräge der Vermietung sich ändert

Können wir außerdem die (falls) unterschiedlich besteuerten Posten in einer Rechnung zusammenfassen?
# Ja, aber das würde sich auf die Besteuerung nicht auswirken. Es müssten evtl. verschiedene Steuersätze ausgewiesen werden.