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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es gilt: Das Mitvermieten von Anlagen (Technik. > Mobiliar usf.) wird genauso besteuert wie das > Vermieten der Immobilie, wenn es sich um eine > bloße Nebenleistung handelt. Das gilt auch für die > Reingung. > Wird die Nebenleistung aber geprägegebend und > handelt es sich um eine einheitliche Leistung > (d.h. die Nebenleistungen sind erkennbar mit der > Vermeitung verbunden, was hier der Fall sein > wird), ist die gesamte Miete > umsatzsteuerpflichtig. > Ob das hier der Fall ist kann man pauschal nicht > beurteilen. Es kommt sehr auf den Umfang der > Nebenleistungen an > > Außerdem veranlassen wir nach jeder Vermietung > eine Reinigung der genutzten Räume, welche mit > berechnet wird. Wird hierbei auch Umsatzsteuer > angesetzt? > # Wenn die Leistung nicht berechnet wird, kann sie > auch nicht steuerpflichtig sein. > Sie kann aber dazu beitragen, dass das Gepräge der > Vermietung sich ändert > > Können wir außerdem die (falls) unterschiedlich > besteuerten Posten in einer Rechnung > zusammenfassen? > # Ja, aber das würde sich auf die Besteuerung > nicht auswirken. Es müssten evtl. verschiedene > Steuersätze ausgewiesen werden.
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