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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
gem. Verein: Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
von: jokalike ()
Datum: 16.01.2020

Hallo liebe Leute,

wir haben eine Verein zur Kinder und Jugendarbeit, deren Gemeinützigkeit vorläufig anerkannt ist.

Nun richten wir mit sehr viel Engagment für ein Festival den Kinder- und Jugendbereich kulturell aus. Wir sind ca. 8 aktive Mitglieder und organisieren für ca. 120 mitwirkende Künstler und Betreuer alles so, dass während des Festivals ca. 200 Kinder und Jugendliche von 8-22 Uhr Programm haben.
Der Kinderbereich ist für Eltern mit Kindern während des Festivals frei zugänglich, d.h. es braucht kein Eintritt gezahlt werden, bzw. nur wer übernachten will muss zahlen.

Wir bauen den (Spiel-) Platz auf und richten die Infrastruktur ein, wir suchen kulturelle Angebote aus (z.B. Puppentheater und Basteln) und laden diese ein (gegen Rechnung) und betreuen während des Festivals sowohl die Kinder als auch den Spielplatz und die Künstler für die Kinder. Danach bauen wir alles wieder ab.

Dafür stellen wir eine Rechnung an den Festivalbetreiber und zahlen mit dieser Rechnung alle anfallenden Kosten, z.B. Rechnung für die eingeladenen Künstler, Aufbauhelfer und Übungsleiter mit Ehrenamtspauschalen, Reisekostenpuschalen, Annehmlichkeiten wähend der Betreuung wie z.B. Essen und Getränke, so dass fast nichts mehr übrig bleibt.

Die Rechnung an den Festivalbetreiber stellen wir nur, um den Zweck der Kinder und Jugendarbeit zu bewerkstelligen. Ich will nun die EÜR des Vereins machen und frage mich unter welchen Bereich was fällt?
Nun zu meiner Frage: Ist dies alles nun Ausübung des Zweckes des Vereins und somit Zweckbetrieb oder ist es wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, um alles so zum laufen zu bringen?

Wer kann mir was dazu sagen? Liebe Dank, und liebe Grüße, jokalike

Re: gem. Verein: Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 16.01.2020

Das ist zweifellos ein Zweckbetrieb.
Die Frage ist allenfalls, ob die Umsätze umsatzsteuerpflichtig sind.

Re: gem. Verein: Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
von: jokalike ()
Datum: 18.01.2020

Danke für deine schnelle und klare Antwort.

Die Einnahmen des Vereins liegen bei ca. 10000 € Jahr, m.E. ist er daher "Kleinunternehmer" und von der Umsatzsteuer befeit.