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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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jokalike schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo liebe Leute, > > wir haben eine Verein zur Kinder und Jugendarbeit, > deren Gemeinützigkeit vorläufig anerkannt ist. > > Nun richten wir mit sehr viel Engagment für ein > Festival den Kinder- und Jugendbereich kulturell > aus. Wir sind ca. 8 aktive Mitglieder und > organisieren für ca. 120 mitwirkende Künstler und > Betreuer alles so, dass während des Festivals ca. > 200 Kinder und Jugendliche von 8-22 Uhr Programm > haben. > Der Kinderbereich ist für Eltern mit Kindern > während des Festivals frei zugänglich, d.h. es > braucht kein Eintritt gezahlt werden, bzw. nur wer > übernachten will muss zahlen. > > Wir bauen den (Spiel-) Platz auf und richten die > Infrastruktur ein, wir suchen kulturelle Angebote > aus (z.B. Puppentheater und Basteln) und laden > diese ein (gegen Rechnung) und betreuen während > des Festivals sowohl die Kinder als auch den > Spielplatz und die Künstler für die Kinder. Danach > bauen wir alles wieder ab. > > Dafür stellen wir eine Rechnung an den > Festivalbetreiber und zahlen mit dieser Rechnung > alle anfallenden Kosten, z.B. Rechnung für die > eingeladenen Künstler, Aufbauhelfer und > Übungsleiter mit Ehrenamtspauschalen, > Reisekostenpuschalen, Annehmlichkeiten wähend der > Betreuung wie z.B. Essen und Getränke, so dass > fast nichts mehr übrig bleibt. > > Die Rechnung an den Festivalbetreiber stellen wir > nur, um den Zweck der Kinder und Jugendarbeit zu > bewerkstelligen. Ich will nun die EÜR des Vereins > machen und frage mich unter welchen Bereich was > fällt? > Nun zu meiner Frage: Ist dies alles nun Ausübung > des Zweckes des Vereins und somit Zweckbetrieb > oder ist es wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, um > alles so zum laufen zu bringen? > > Wer kann mir was dazu sagen? Liebe Dank, und liebe > Grüße, jokalike
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