Afa / Abschreibung -
von: Dominik ()
Datum: 05.01.2020
Hallo zusammen,
ich habe folgenden Sachverhalt in 2019, weiß allerdings nicht, ob ich meinen Gegenstand sofort abschreiben darf oder als Anlagevermögen erfassen muss.
Ich habe zwei Pavillions gekauft.
Brutto 2.462,87 € . Netto 2.069,64 €
Somit kostet jeder über. 1.000 Euro und ich müsste über die Nutzungdauer abschreiben.
Allerdings kommt jetzt mein Aber.
Der Pavillion besteht aufs drei Teilen.
Dem Gestell für 400,84 € netto, der Bedruckten Dächer Stk. 674,80 netto und zusätzlich für beide gibt es ein Sicherungsset für 115,80 netto.
Kann ich hier auch sofort abschreiben, da alle Einzelwerte unter 800 Euro sind oder muss ich das als eins zusammen betrachten?
Ich kann alle Bestandteile einzeln nachkaufen.
Vielen Dank für die Hilfe
Gruß Dominik