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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Dominik schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > ich habe folgenden Sachverhalt in 2019, weiß > allerdings nicht, ob ich meinen Gegenstand sofort > abschreiben darf oder als Anlagevermögen erfassen > muss. > > Ich habe zwei Pavillions gekauft. > Brutto 2.462,87 € . Netto 2.069,64 € > Somit kostet jeder über. 1.000 Euro und ich müsste > über die Nutzungdauer abschreiben. > Allerdings kommt jetzt mein Aber. > > Der Pavillion besteht aufs drei Teilen. > Dem Gestell für 400,84 € netto, der Bedruckten > Dächer Stk. 674,80 netto und zusätzlich für beide > gibt es ein Sicherungsset für 115,80 netto. > Kann ich hier auch sofort abschreiben, da alle > Einzelwerte unter 800 Euro sind oder muss ich das > als eins zusammen betrachten? > Ich kann alle Bestandteile einzeln nachkaufen. > > Vielen Dank für die Hilfe > Gruß Dominik
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