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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Afa / Abschreibung -
von: Dominik ()
Datum: 05.01.2020

Hallo zusammen,

ich habe folgenden Sachverhalt in 2019, weiß allerdings nicht, ob ich meinen Gegenstand sofort abschreiben darf oder als Anlagevermögen erfassen muss.

Ich habe zwei Pavillions gekauft.
Brutto 2.462,87 € . Netto 2.069,64 €
Somit kostet jeder über. 1.000 Euro und ich müsste über die Nutzungdauer abschreiben.
Allerdings kommt jetzt mein Aber.

Der Pavillion besteht aufs drei Teilen.
Dem Gestell für 400,84 € netto, der Bedruckten Dächer Stk. 674,80 netto und zusätzlich für beide gibt es ein Sicherungsset für 115,80 netto.
Kann ich hier auch sofort abschreiben, da alle Einzelwerte unter 800 Euro sind oder muss ich das als eins zusammen betrachten?
Ich kann alle Bestandteile einzeln nachkaufen.

Vielen Dank für die Hilfe
Gruß Dominik

Re: Afa / Abschreibung -
von: pfeffer ()
Datum: 05.01.2020

Es gilt, dass Anlagegüter, die nur zusammen genutzt werden können, auch zusammen abgeschrieben werden müssen. Das wird für die Teile des Pavillons wohl der Fall sein.

Re: Afa / Abschreibung -
von: Dominik ()
Datum: 05.01.2020

Vielen Dank für die Antwort.
Kann ich einen Pavillion als Arbeitszelt mit 6 Jahren Abschreibung laufen lassen in der Afa Tabelle oder wo würden Sie das zuordnen?

Re: Afa / Abschreibung -
von: pfeffer ()
Datum: 05.01.2020

6 Jahre ist wohl nur angemessen, wenn es sich um einen robusten Pavillion handelt.

Re: Afa / Abschreibung -
von: Dominik ()
Datum: 05.01.2020

Das sind robuste Pavillions, ich gehe aber davon aus, dass sie so 4 Jahre halten sollten.
6 jahre halte ich für sehr viel
Kann ich das frei entscheiden, oder muss ich mich dann nach den 6 Jahren richten?

Re: Afa / Abschreibung -
von: pfeffer ()
Datum: 05.01.2020

Nein, die AfA-Tabellen sind nicht verbindlich.