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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verwenndung von Ware aus dem wirtschaftlichen Bereich im ideellen
von: Dominik ()
Datum: 21.12.2019

Guten Morgen,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt.

Ich habe bspw. Merchandise Produkte, die ja normalerweise in meinen wirtschaftlichen Bereich, sowohl als Ausgaben und als auch Einnahmen fallen. (19% Ust)

Wenn ich aus meinem Bestand jetzt bspw. Ware verschenke z.B. bei Gewinnspielen, oder Ehrungen oder zu anderen Anlässen, wie ist hier zu verfahren aus steuerlicher und buchhalterischer Sicht.
Reicht es die Ware , die man so ausgibt zu notieren um eine Nachweisverwendung zu haben?

Ist hier die Steuer am Jahresende zu berichtigen, und die Bruttoausgaben für die entsprechende Ware in den ideellen Bereich zu buchen? Mitgliederpfege, Ehrungen o.ä.

Re: Verwenndung von Ware aus dem wirtschaftlichen Bereich im ideellen
von: pfeffer ()
Datum: 21.12.2019

Die Waren könnten natürlich im ideellen Bereich verwendet werden. Hier gilt das aber das Gleiche wie bei gewerblichen Unternehmen: Das ist als unentgeltliche Wertabgabe, die wie ein Umsatz zum Buchwert versteuert werden muss (ertrags- und umsatzsteuerlich).
Insofern muss keine Steuerberichtigung erfolgen, sondern die Waren werden so behandelt, als wären sie verkauft worden. Der Wareneinkauf bleibt als Betriebsausgabe unverändert und auch die Vorsteuer muss nicht korrigiert werden.

Re: Verwenndung von Ware aus dem wirtschaftlichen Bereich im ideellen
von: Dominik ()
Datum: 22.12.2019

Buchwert, heißt zum normalen VK oder zum EK plus Mwst?

Das heißt ich mache quasi ein Geschäft mit mir selbst und muss dieses Geschäft mit mir selbst dokumentieren.

Re: Verwenndung von Ware aus dem wirtschaftlichen Bereich im ideellen
von: pfeffer ()
Datum: 22.12.2019

Buchwert, heißt zum normalen VK oder zum EK plus Mwst?

# Buchwert heißt EK plus Mwst, abzgl. eventueller Wertkorrekturen.

Das heißt ich mache quasi ein Geschäft mit mir selbst und muss dieses Geschäft mit mir selbst dokumentieren.

# Das wird nur steuerlich so betrachtet. Einen Verkauf an sich selbst gibt es natürlich nicht.