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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Waren könnten natürlich im ideellen Bereich > verwendet werden. Hier gilt das aber das Gleiche > wie bei gewerblichen Unternehmen: Das ist als > unentgeltliche Wertabgabe, die wie ein Umsatz zum > Buchwert versteuert werden muss (ertrags- und > umsatzsteuerlich). > Insofern muss keine Steuerberichtigung erfolgen, > sondern die Waren werden so behandelt, als wären > sie verkauft worden. Der Wareneinkauf bleibt als > Betriebsausgabe unverändert und auch die Vorsteuer > muss nicht korrigiert werden.
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