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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Literaturempfehlungen
von: Anka ()
Datum: 19.12.2019

Hallo,
das Finanzamt hat uns verkündet, dass es die Literaturempfehlung auf unserer Homepage (wir grünen eine Schule) "als Förderung wirtschaftlicher Zwecke Dritter ansieht"...
Uns geht es natürlich darum Eltern die Bücher zu empfehlen, die sich auf unser Konzept beziehen und ihnen zu einem besseren Verständnis und Bewusstsein unserer Pädagogik verhelfen können . Die Literaturempfehlungen sind also NICHT "in erster Linie" wirtschaftlich - so ein Witz!
Was sage ich der Dame vom Finanzamt nun? Die Literaturempfehlung einfach "Literaturliste" nennen?
Ich wäre froh über Hilfe. Danke

Re: Literaturempfehlungen
von: Anka ()
Datum: 20.12.2019

um den Titel zu konkretisieren: Literaturempfehlung auf Homepage = wirtschaftlich Förderung Dritter?

Re: Literaturempfehlungen
von: pfeffer ()
Datum: 20.12.2019

Grundsätzlich hat das Finanzamt schon Recht. Das kann als unentgeltiche Werbeleistung betrachtet werden und damit als Verstoß gegen das Selbstlosigkeitsgebot.
Ich denke aber auch, dass gegen eine "Literaturliste" keine Einwände bestehen können. Es wird schon sehr darauf ankommen, wie die Buchempfehlungen präsentiert werden.
Am besten das Finanzamt dazu befragen.