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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Grundsätzlich hat das Finanzamt schon Recht. Das > kann als unentgeltiche Werbeleistung betrachtet > werden und damit als Verstoß gegen das > Selbstlosigkeitsgebot. > Ich denke aber auch, dass gegen eine > "Literaturliste" keine Einwände bestehen können. > Es wird schon sehr darauf ankommen, wie die > Buchempfehlungen präsentiert werden. > Am besten das Finanzamt dazu befragen.
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