Re: Literaturempfehlungen
von: pfeffer ()
Datum: 20.12.2019
Grundsätzlich hat das Finanzamt schon Recht. Das kann als unentgeltiche Werbeleistung betrachtet werden und damit als Verstoß gegen das Selbstlosigkeitsgebot.
Ich denke aber auch, dass gegen eine "Literaturliste" keine Einwände bestehen können. Es wird schon sehr darauf ankommen, wie die Buchempfehlungen präsentiert werden.
Am besten das Finanzamt dazu befragen.