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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ideeller Bereich oder Zweckbetrieb?
von: Th. Krämer ()
Datum: 04.12.2019

Woran kann ich eindeutig festmachen, wann eich etwas in den IB buchen MUSS?
Dem Grunde möchte ich natürlich immer die VSt ziehen.
Der Satzungszweck dient ja beiden Bereiche. Aber wann würde z.B. das FA eindeutig verlangen, dass ein Aufwand im IB zu buchen ist.
Anbei ein Beispiel: Wir sind ein Karnevalsverein. Und jedes Mitglied bekommt zu zu seinem Outfit immer einen Sessionsorden.

Die Orden wurde beim Kauf erst einmal zu 100% in den ZB gebucht. Später erfolgt eine Werteerhellung in der FiBu, wenn klar ist, welche Orden wirklich verkauft wurden. Die wander dann in den GB.

Aber müsste ich zwingen die Orden für die Mitglieder in den IB buchen und damit dort den Bruttobetrag als Aufwand buchen und ergo im ZB das Aufwandskonto entlasten UND auch die anteilig gezogene VSt wieder erstatten?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Ideeller Bereich oder Zweckbetrieb?
von: pfeffer ()
Datum: 04.12.2019

Die Abgrenzung bezieht sich auf die Einnahmeerzielung (d.h. wirtschaftliche Einnahmen). Für die Umsatzsteuer muss außerdem ein Leistungstausch vorliegen.

Re: Ideeller Bereich oder Zweckbetrieb?
von: Th. Krämer ()
Datum: 06.12.2019

pfeffer schrieb:
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> Die Abgrenzung bezieht sich auf die
> Einnahmeerzielung (d.h. wirtschaftliche
> Einnahmen). Für die Umsatzsteuer muss außerdem ein
> Leistungstausch vorliegen.

OK habe ich nicht verstanden.
Orden dienen dem Zweckbetrieb. Sie werden verliehen. Bis auf die, die verkauft werden, aber diese bcue ich ja in den 8xxx Bereich um.
WEnn ich aber jetzt Orden an Mitglieder verleihe, muss ich diese dann in den IB umbuchen oder kann ich die Vergabe im ZB als Ausgabe lassen?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Ideeller Bereich oder Zweckbetrieb?
von: pfeffer ()
Datum: 06.12.2019

Orden dienen dem Zweckbetrieb. Sie werden verliehen.
# Wenn sie nicht verkauft werden, ist das ideeller Bereich.

Re: Ideeller Bereich oder Zweckbetrieb?
von: Th. Krämer ()
Datum: 11.12.2019

OK. Bedeutet, dass ich den Bruttowert der Mitgliederorden vom 6er Konto "nehme" dieses Konto also entlaste und im 2er Bereich den Bruttobetrag als Aufwand buche.
Da durch die 6er Bucuhng die VSt gezogen wurde, muss ich bei der Entlastung des 6er Kontos daran denken, das VSt Konto ebenfalls um den entsprechende USt Betrag zu entlasten?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Ideeller Bereich oder Zweckbetrieb?
von: pfeffer ()
Datum: 11.12.2019

OK. Bedeutet, dass ich den Bruttowert der Mitgliederorden vom 6er Konto "nehme" dieses Konto also entlaste und im 2er Bereich den Bruttobetrag als Aufwand buche.

# Richtig.

Da durch die 6er Bucuhng die VSt gezogen wurde, muss ich bei der Entlastung des 6er Kontos daran denken, das VSt Konto ebenfalls um den entsprechende USt Betrag zu entlasten?

# Ja, aber vielleicht wäre eine Stornobuchung mit Neuerfassung einfacher.
Das FG köln hat übrigen den Verkauf von Karnevalsorden dem steuerpflichtigen Bereich zugeordnet.

Re: Ideeller Bereich oder Zweckbetrieb?
von: Th. Krämer ()
Datum: 14.12.2019

Hatte ich oben geschrieben.
Der Aufwand der Orden wird erst mal im ZB gebucht. Später erfolgt eine Werteerhellung.
Verkaufte gehen in den 8er, verliehen sind beriest richtig und nach aktueller Erkenntnis muss ich die Verliehenen an die Mitglieder in den IB umbuchen.

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer