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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Th. Krämer schrieb: ------------------------------------------------------- > Woran kann ich eindeutig festmachen, wann eich > etwas in den IB buchen MUSS? > Dem Grunde möchte ich natürlich immer die VSt > ziehen. > Der Satzungszweck dient ja beiden Bereiche. Aber > wann würde z.B. das FA eindeutig verlangen, dass > ein Aufwand im IB zu buchen ist. > Anbei ein Beispiel: Wir sind ein Karnevalsverein. > Und jedes Mitglied bekommt zu zu seinem Outfit > immer einen Sessionsorden. > > Die Orden wurde beim Kauf erst einmal zu 100% in > den ZB gebucht. Später erfolgt eine Werteerhellung > in der FiBu, wenn klar ist, welche Orden wirklich > verkauft wurden. Die wander dann in den GB. > > Aber müsste ich zwingen die Orden für die > Mitglieder in den IB buchen und damit dort den > Bruttobetrag als Aufwand buchen und ergo im ZB das > Aufwandskonto entlasten UND auch die anteilig > gezogene VSt wieder erstatten?
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