Re: Ideeller Bereich oder Zweckbetrieb?
von: pfeffer ()
Datum: 11.12.2019
OK. Bedeutet, dass ich den Bruttowert der Mitgliederorden vom 6er Konto "nehme" dieses Konto also entlaste und im 2er Bereich den Bruttobetrag als Aufwand buche.
# Richtig.
Da durch die 6er Bucuhng die VSt gezogen wurde, muss ich bei der Entlastung des 6er Kontos daran denken, das VSt Konto ebenfalls um den entsprechende USt Betrag zu entlasten?
# Ja, aber vielleicht wäre eine Stornobuchung mit Neuerfassung einfacher.
Das FG köln hat übrigen den Verkauf von Karnevalsorden dem steuerpflichtigen Bereich zugeordnet.