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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kaution wo zu buchen?
von: Th. Krämer ()
Datum: 28.10.2019

Hallo. Eine Mietkaution iHv 150€ habe ich auf das Konto 724 gebucht.

Wo lasse ich diesen Konto im Rahmen der Gewinnermittlung als Ausgabe auftauchen?
Die Miete dazu läuft auf 6339 Miete. Also im Zweckbetrieb.
Danke

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Kaution wo zu buchen?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 28.10.2019

Eine Kaution ist kein Ertrag, sie wird also nicht gegen ein Erfolgskonto gebucht, sondern gegen ein Bestandskonto (Bank).

Re: Kaution wo zu buchen?
von: Th. Krämer ()
Datum: 30.10.2019

Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Eine Kaution ist kein Ertrag, sie wird also nicht
> gegen ein Erfolgskonto gebucht, sondern gegen ein
> Bestandskonto (Bank).


Moin,
wir haben die Kaution gezahlt. gezahlte Kaution sind zwar Ausgaben, stellen aber ja quasi eine Wert da. So wie ein Wertpapier. Deshalb die Frage, wo in der GuV würde ich diese Ausgabe platzieren.
Das Kautionskonto ist liegt ja im Kontenbereich Bestandskonten (Aktiva).

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Kaution wo zu buchen?
von: Mieze ()
Datum: 30.10.2019

Hallo,

in der GuV hat die Kaution gar nichts zu suchen. Es ist wirklich eher ein weiteres Bankkonto. Praktisch, als würde man Bargeld von der Bank abheben und in die Kasse legen.

Wenn sie gezahlt wird, entsteht ein Abgang vom normalen Konto und ein Zugang auf diesem Extrakonto. Wenn sie aufgelöst, also zurück gezahlt wird, ist der Vorgang umgekehrt und hat wiederum keine Auswirkungen auf die GuV.

Liebe Grüße aus Berlin
von Renate

Re: Kaution wo zu buchen?
von: pfeffer ()
Datum: 30.10.2019

Ja, dann ist umgekehr die Kaution eine Forderung. In der Bilanz würde sie "aktiviert". In der EÜR darf sie nicht in der Erfolgsrechnung erscheinen, sondern muss außerhalb davon erfasst werden.

Re: Kaution wo zu buchen?
von: Th. Krämer ()
Datum: 30.10.2019

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ja, dann ist umgekehr die Kaution eine Forderung.
> In der Bilanz würde sie "aktiviert". In der EÜR
> darf sie nicht in der Erfolgsrechnung erscheinen,
> sondern muss außerhalb davon erfasst werden.

Hallo Frau Mieze, Hallo Herr Pfeffer.

Wir sind eine gem. Verein und bilanzieren nicht. Haben also eine EÜR.
Es gilt das Zugangs- Abgangsprinzip.
Da die 150€ ja vom Bankkonto weggegangen sind stellt es ja nun eine Ausgabe dar.
In der Primanota sowie der SuSa erschient dieser Aufwand ja.

Wenn ich nun den Konten Jahresanfangsbestand habe und am Ende den Jahresendbestand. Dann müsste doch die Differenz der beiden Stände das Ergebnis der EÜR sein. exkl. in der in der EÜR unter "Sonstiges" ausgewiesenen Rücklage.

Wenn ich Sie beide richtig verstehe, müsste ich den Kautionsaufwand dann unterhalb der Zeile Gewinn ausweisen, korrekt?

@Herr Pfeffer: Ihr eBook "Buchführung, JA und Steuererklärung..." weist auf Seite 113 ja eine Beispiel EÜR aus. Dort würde der Kautionsaufwand ja dann nirgendwo aufgenommen. Sondern wenn dann unterhalb "Gewinn & Verlust".
Wie würde man diese dann dort platzieren?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Kaution wo zu buchen?
von: pfeffer ()
Datum: 30.10.2019

Wenn ich nun den Konten Jahresanfangsbestand habe und am Ende den Jahresendbestand. Dann müsste doch die Differenz der beiden Stände das Ergebnis der EÜR sein. exkl. in der in der EÜR unter "Sonstiges" ausgewiesenen Rücklage.
# Der Gesamtvermögensbestand ändert sich durch die Kaution nicht. Es findet lediglich ein "Aktivtausch" statt. Der Denkfehler liegt darin, nur die Finanzkonten zu betrachten, nicht alle Vermögensbestände.

Wenn ich Sie beide richtig verstehe, müsste ich den Kautionsaufwand dann unterhalb der Zeile Gewinn ausweisen, korrekt?
# Nein, das wird in der EÜR gar nicht ausgewiesen!
Er gehört außerhalb der EÜR in ein Vermögensverzeichnis.

Re: Kaution wo zu buchen?
von: Th. Krämer ()
Datum: 30.10.2019

pfeffer schrieb:

> # Nein, das wird in der EÜR gar nicht
> ausgewiesen!
> Er gehört außerhalb der EÜR in ein
> Vermögensverzeichnis.

OK. Danke. Habe an der Ecke noch nie was gehabt. Sorry, wenn die Fragen ggf. etwas naiv klingen.
Auf Seite 69 zeigen Sie ja ein Beispiel der Vermögensaufstellung.
Wo passt es da rein? Oder soll ich für Kaution eine eigene Zeile Kaution einbinden.
Die Kaution ist ja in meinem Fall eine Ausgabe, muss ich die dann dort mit -150€ eintragen oder soll es eher dokumentieren, dass wir noch eine Forderung haben und kommen die 150€ dann dort als + Buchung rein?

Kurze Nebenfrage: in der SuSa und der BWA (DATEV Unternehmen online) taucht die Kaution als Ausgabe auf. Das ist korrekt? Ergo ist Gesamt BWA nicht gleich Gewinn/Verlust der EÜR?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Kaution wo zu buchen?
von: pfeffer ()
Datum: 30.10.2019

Wo passt es da rein? Oder soll ich für Kaution eine eigene Zeile Kaution einbinden.
# Ja, das wäre als Forderung hier auszuweisen.

Kurze Nebenfrage: in der SuSa und der BWA (DATEV Unternehmen online) taucht die Kaution als Ausgabe auf. Das ist korrekt?
# Nein, sie müsste als Forderung auf einem Bestandkonto stehen.
In der BWA darf sie ebensowenig vorkommen wie in der EÜR


Ergo ist Gesamt BWA nicht gleich Gewinn/Verlust der EÜR?
# Die BWA deckt sich weitgehend mit der EÜR, lässt aber z.B. die Umsatzsteuer außer Acht.

Re: Kaution wo zu buchen?
von: Th. Krämer ()
Datum: 30.10.2019

pfeffer schrieb:
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> Kurze Nebenfrage: in der SuSa und der BWA (DATEV
> Unternehmen online) taucht die Kaution als Ausgabe
> auf. Das ist korrekt?
> # Nein, sie müsste als Forderung auf einem
> Bestandkonto stehen.

Hmm. Ich bekomme es im Kopf einfach nicht rund. Bin ja halt kein Buchhalter.
Die 150€ sind ja vom Bankkonto weggegangen, also muss ja der Buchungssatz gehen das Bankkonto gehen.
Wäre das Gegenkonto dann ein Bestandskonto? Also eine 4 stelligens SKR49 Sachkonto?
Und dieses Sachkonto erschient in keiner der BWA Auswertungen?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Kaution wo zu buchen?
von: pfeffer ()
Datum: 30.10.2019

Der Buchungssatz im SKR 049 wäre:
Kautionen (0724 ) an Bank

Re: Kaution wo zu buchen?
von: Mieze ()
Datum: 31.10.2019

Hallo,

stellen Sie sich einfach vor, das Kautionskonto sei ein weiteres Bankkonto. Wenn man von einem Konto auf das andere Konto überweist, ist das auch kein Ertrag in der GuV.

Liebe Grüße aus Berlin
von Renate