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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn ich nun den Konten Jahresanfangsbestand habe > und am Ende den Jahresendbestand. Dann müsste doch > die Differenz der beiden Stände das Ergebnis der > EÜR sein. exkl. in der in der EÜR unter > "Sonstiges" ausgewiesenen Rücklage. > # Der Gesamtvermögensbestand ändert sich durch die > Kaution nicht. Es findet lediglich ein > "Aktivtausch" statt. Der Denkfehler liegt darin, > nur die Finanzkonten zu betrachten, nicht alle > Vermögensbestände. > > Wenn ich Sie beide richtig verstehe, müsste ich > den Kautionsaufwand dann unterhalb der Zeile > Gewinn ausweisen, korrekt? > # Nein, das wird in der EÜR gar nicht > ausgewiesen! > Er gehört außerhalb der EÜR in ein > Vermögensverzeichnis.
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