Re: Kaution wo zu buchen?
von: Th. Krämer ()
Datum: 30.10.2019
pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ja, dann ist umgekehr die Kaution eine Forderung.
> In der Bilanz würde sie "aktiviert". In der EÜR
> darf sie nicht in der Erfolgsrechnung erscheinen,
> sondern muss außerhalb davon erfasst werden.
Hallo Frau Mieze, Hallo Herr Pfeffer.
Wir sind eine gem. Verein und bilanzieren nicht. Haben also eine EÜR.
Es gilt das Zugangs- Abgangsprinzip.
Da die 150€ ja vom Bankkonto weggegangen sind stellt es ja nun eine Ausgabe dar.
In der Primanota sowie der SuSa erschient dieser Aufwand ja.
Wenn ich nun den Konten Jahresanfangsbestand habe und am Ende den Jahresendbestand. Dann müsste doch die Differenz der beiden Stände das Ergebnis der EÜR sein. exkl. in der in der EÜR unter "Sonstiges" ausgewiesenen Rücklage.
Wenn ich Sie beide richtig verstehe, müsste ich den Kautionsaufwand dann unterhalb der Zeile Gewinn ausweisen, korrekt?
@Herr Pfeffer: Ihr eBook "Buchführung, JA und Steuererklärung..." weist auf Seite 113 ja eine Beispiel EÜR aus. Dort würde der Kautionsaufwand ja dann nirgendwo aufgenommen. Sondern wenn dann unterhalb "Gewinn & Verlust".
Wie würde man diese dann dort platzieren?
Vorab Danke für Eure Unterstützung.
LG
Th. Krämer