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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ideeller Bereich oder Zweckbetrieb
von: Tascha ()
Datum: 22.10.2019

Hallo. Wir sind ein gemeinnütziger Hundeverein. Wir bieten Mitgliedschaften für einen Jahresbeitrag an, diese gehören zu dem Ideellen Bereich. Wie ist es nun mit Leuten, die die Stunden einzeln bezahlen und keine Mitglieder sind. Ist das dann auch noch ideeller Bereich? Oder gehört das zum Zweckbetrieb?
Außerdem bieten wir 2 x im Jahr einen Zusatzkurs gegen Gebühr an. Wohin gehören diese Einnahmen?
Und dann haben wir noch an Mitglieder vermietete Hundeboxen, die extra bezahlt werden müssen.
Wie werden die verbucht?
Schon mal herzlichen Dank für die Antworten.

Re: Ideeller Bereich oder Zweckbetrieb
von: Daddleer ()
Datum: 22.10.2019

Hallo.

m.E. ist es wenn es eine konkrete Gegenleistung ist ->Zweckbetrieb.
Vermietung von Hundeboxen ist m.E. Wirtschaftlicher Betrieb, da man mit der Leistung in Konkurrenz zu
wirtschaftlichen Betrieben im Umfeld tritt.

Gruß

Tascha schrieb:
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> Hallo. Wir sind ein gemeinnütziger Hundeverein.
> Wir bieten Mitgliedschaften für einen
> Jahresbeitrag an, diese gehören zu dem Ideellen
> Bereich. Wie ist es nun mit Leuten, die die
> Stunden einzeln bezahlen und keine Mitglieder
> sind. Ist das dann auch noch ideeller Bereich?
> Oder gehört das zum Zweckbetrieb?
> Außerdem bieten wir 2 x im Jahr einen Zusatzkurs
> gegen Gebühr an. Wohin gehören diese Einnahmen?
> Und dann haben wir noch an Mitglieder vermietete
> Hundeboxen, die extra bezahlt werden müssen.
> Wie werden die verbucht?
> Schon mal herzlichen Dank für die Antworten.

Re: Ideeller Bereich oder Zweckbetrieb
von: Daddleer ()
Datum: 22.10.2019

wenn es Vermietung an Mitglieder ist, wie Sportgeräte, dann Zweckbetrieb

Daddleer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallo.
>
> m.E. ist es wenn es eine konkrete Gegenleistung
> ist ->Zweckbetrieb.
> Vermietung von Hundeboxen ist m.E.
> Wirtschaftlicher Betrieb, da man mit der Leistung
> in Konkurrenz zu
> wirtschaftlichen Betrieben im Umfeld tritt.
>
> Gruß
>
> Tascha schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Hallo. Wir sind ein gemeinnütziger Hundeverein.
> > Wir bieten Mitgliedschaften für einen
> > Jahresbeitrag an, diese gehören zu dem Ideellen
> > Bereich. Wie ist es nun mit Leuten, die die
> > Stunden einzeln bezahlen und keine Mitglieder
> > sind. Ist das dann auch noch ideeller Bereich?
> > Oder gehört das zum Zweckbetrieb?
> > Außerdem bieten wir 2 x im Jahr einen
> Zusatzkurs
> > gegen Gebühr an. Wohin gehören diese Einnahmen?
> > Und dann haben wir noch an Mitglieder
> vermietete
> > Hundeboxen, die extra bezahlt werden müssen.
> > Wie werden die verbucht?
> > Schon mal herzlichen Dank für die Antworten.

Re: Ideeller Bereich oder Zweckbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 22.10.2019

. Wie ist es nun mit Leuten, die die Stunden einzeln bezahlen und keine Mitglieder sind. Ist das dann auch noch ideeller Bereich? Oder gehört das zum Zweckbetrieb?
# "Stunden" heißt Hundetraining? Das wäre ein Zweckbetrieb, weil ja Einnahmen erzielt werden mit satzungsbezogenen Tätigkeiten.


Außerdem bieten wir 2 x im Jahr einen Zusatzkurs gegen Gebühr an. Wohin gehören diese Einnahmen?
# Das dürfte ebenfalls Zweckbetrieb sein (ich gehe von Kursen zu satzungsbezogenen Inhalten aus).

Und dann haben wir noch an Mitglieder vermietete Hundeboxen, die extra bezahlt werden müssen.
# Da sehe ich keinen Zweckbetrieb, weil m.E. bei dieser Vermietung kein zwingender Satzungsbezug da ist (keine Zwecknotwendigkeit)

Re: Ideeller Bereich oder Zweckbetrieb
von: Daddleer ()
Datum: 23.10.2019

auch nicht, wenn die Hundeboxen nur für das Training genutzt werden dürfen?

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> . Wie ist es nun mit Leuten, die die Stunden
> einzeln bezahlen und keine Mitglieder sind. Ist
> das dann auch noch ideeller Bereich? Oder gehört
> das zum Zweckbetrieb?
> # "Stunden" heißt Hundetraining? Das wäre ein
> Zweckbetrieb, weil ja Einnahmen erzielt werden mit
> satzungsbezogenen Tätigkeiten.
>
>
> Außerdem bieten wir 2 x im Jahr einen Zusatzkurs
> gegen Gebühr an. Wohin gehören diese Einnahmen?
> # Das dürfte ebenfalls Zweckbetrieb sein (ich gehe
> von Kursen zu satzungsbezogenen Inhalten aus).
>
> Und dann haben wir noch an Mitglieder vermietete
> Hundeboxen, die extra bezahlt werden müssen.
> # Da sehe ich keinen Zweckbetrieb, weil m.E. bei
> dieser Vermietung kein zwingender Satzungsbezug da
> ist (keine Zwecknotwendigkeit)

Re: Ideeller Bereich oder Zweckbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 23.10.2019

Die Überlassung der Hundeboxen ist nur nach § 65 AO ein Zweckbetrieb. Da sind die Anforderungen sehr hoch. Vor allem, dass sie zwingend für die Zweckerfüllung notwendig sind, dürfte schwer darzustellen sein.

Re: Ideeller Bereich oder Zweckbetrieb
von: Daddleer ()
Datum: 23.10.2019

Verstanden...Danke.

pfeffer schrieb:
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> Die Überlassung der Hundeboxen ist nur nach § 65
> AO ein Zweckbetrieb. Da sind die Anforderungen
> sehr hoch. Vor allem, dass sie zwingend für die
> Zweckerfüllung notwendig sind, dürfte schwer
> darzustellen sein.