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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Mittelverwendungsrechnung
von: Th. Krämer ()
Datum: 23.09.2019

Hallo,
zu diesem Thema würde ich gerne mehr erfahren. Insb. wie man sie richtig erstellt und wie man Rücklagen richtig erstellt und wie ich diese in der FiBu sowie im Jahresabschluss richtige eintrage.
Für mich aktuell sehr wichtig, da das FA bei uns eine jährliche Steuererklärung (wir sind gemeinnützig) haben will und ich aktuell den JA und die Steuererklärung von 2017 nachreichen muss. Wir sind in 2016 gemeinnützig geworden. In dem Wirtschaftsjahr hatten wir einen Überschuss. Jetzt im Jahr 2017 hatten wir in Summe auch einen Überschuss.
Ich würde dem Jahresabschluss 2017 am Ende gerne ein Infoblatt zu Mittelverwendung beilegen.
Hier müsste ich ja dann sehr wahrscheinlich:

(Einnahmen in 2017 (inkl. USt) - Ausgaben in 2017 (inkl. USt)). Hier von kann ich dann gebildete Rücklagen abziehen.
Dann bleiben "nicht verwendetet Mittel" übrig. Auf diesen müsste ich dann noch den Mittelüberhang aus dem Vorjahr (Also der Gewinn aus 2016) aufaddieren.

Korrekt?

Jetzt interessiert mich, wie man das praktisch macht. Gehe wir mal davon aus, dass der Gewinn in 2016 6.000€ war und der Gewinn in 2017 7.300€. In 2016 haben wir keine Rücklagen gebildet.
Jetzt wäre ja der reine Mittelüberhang aus 2016 und 2017 13.300€. Obwohl die 6.000€ aus meiner Sicht direkt in 2017 verbraucht wurden. D.h. diese Mittel sind bereits im Folgejahr verbraucht. Aber dennoch habe ich jetzt in 2017 einen Betrag iHv 13.300, die ich in den nächsten 2 Jahren verwenden muss.
Damit ich diese Mittel verbrauche, müsste ich ja z.B. im Folgejahr immer ein Jahresdefizit haben, damit das Geld verbraucht wird!? Bzw. ich schiebe immer weiter einen Gewinn vor mir her. Ich muss nur immer darstellen, dass der Gewinn des letzten Jahres im Folgejahr zuerst verwendet wird. Was glaube ich dem Grunde immer so ist.
Um das darzustellen kann man sich wohl der Rücklage bedienen.
Welche RÜ kann ich bilden und in welcher Höhe.
Wir sind ein Karnevalsverein und haben jährlich im 1. Quartal turnusmäßig entsprechend hohe Ausgaben im Zweckbetrieb.
Das wäre immer unser Senatsabend im Januar und unsere große Sitzung im Februar. Alleine auf der Ausgabenseite sind das immer ca. 38T€.

Ist die Frage, ob wir grundsätzlich eine Betriebsmittel- oder Zweckgebundene Rücklage in voller Höhe des Überschüsse einstellen dürfen?

Und dann kommt die nächste Frage wie man dass dann macht? Bucht man die Rücklage in der FiBu?
Wie stelle ich dem FA dar, dass die RÜ im Folgejahr verbraucht wurde?

Ich habe zwar einige Bücher von Haufe etc.Aber die stellen das nicht mal an einem praktische Beispiel vor, damit man das Vorgehen versteht.
Zudem ist im Haufe Buch "JA und Steuererklärung im Verein" folgender Satz:

"Die verbleibenden zu verwendenden Mittel machen weniger als die Summe der durchschnittlichen Ausgaben eines Jahres aus. Nach dem gedanklichen Geschehensablauf, dass die satzungsmäßigen Ausgaben des Folgejahres zuerst aus dem Vermögensüberhang bedient werden, ist die zeitnahe Mittelverwendung nachgewiesen"

Unsrer durchsch. Ausgaben sind immer ca. 80T€. Damit würde für uns ja dann immer dieser Satz gelten...
Was würde das bedeutet? Müssten wir ggf. gar nichts machen?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Mittelverwendungsrechnung
von: pfeffer ()
Datum: 23.09.2019

Diese Frage geht nun bei weitem über das hinaus, was im Forum beanwortet werden kann.
Ich verweise auf das eBook "Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärung in gemeinnützigen Vereinen".

Re: Mittelverwendungsrechnung
von: Th. Krämer ()
Datum: 23.09.2019

OK. Da könnten Sie Recht haben.
Als Mitglied habe ich ja Ihr e-Book. Aber ich meine die Frage da nicht beantwortet gefunden zu haben. Aber ich lese es einfach nochmal. ggf. fällt ja dann der Groschen.
Danke

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer