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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Th. Krämer schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > zu diesem Thema würde ich gerne mehr erfahren. > Insb. wie man sie richtig erstellt und wie man > Rücklagen richtig erstellt und wie ich diese in > der FiBu sowie im Jahresabschluss richtige > eintrage. > Für mich aktuell sehr wichtig, da das FA bei uns > eine jährliche Steuererklärung (wir sind > gemeinnützig) haben will und ich aktuell den JA > und die Steuererklärung von 2017 nachreichen muss. > Wir sind in 2016 gemeinnützig geworden. In dem > Wirtschaftsjahr hatten wir einen Überschuss. Jetzt > im Jahr 2017 hatten wir in Summe auch einen > Überschuss. > Ich würde dem Jahresabschluss 2017 am Ende gerne > ein Infoblatt zu Mittelverwendung beilegen. > Hier müsste ich ja dann sehr wahrscheinlich: > > (Einnahmen in 2017 (inkl. USt) - Ausgaben in 2017 > (inkl. USt)). Hier von kann ich dann gebildete > Rücklagen abziehen. > Dann bleiben "nicht verwendetet Mittel" übrig. Auf > diesen müsste ich dann noch den Mittelüberhang > aus dem Vorjahr (Also der Gewinn aus 2016) > aufaddieren. > > Korrekt? > > Jetzt interessiert mich, wie man das praktisch > macht. Gehe wir mal davon aus, dass der Gewinn in > 2016 6.000€ war und der Gewinn in 2017 7.300€. In > 2016 haben wir keine Rücklagen gebildet. > Jetzt wäre ja der reine Mittelüberhang aus 2016 > und 2017 13.300€. Obwohl die 6.000€ aus meiner > Sicht direkt in 2017 verbraucht wurden. D.h. diese > Mittel sind bereits im Folgejahr verbraucht. Aber > dennoch habe ich jetzt in 2017 einen Betrag iHv > 13.300, die ich in den nächsten 2 Jahren verwenden > muss. > Damit ich diese Mittel verbrauche, müsste ich ja > z.B. im Folgejahr immer ein Jahresdefizit haben, > damit das Geld verbraucht wird!? Bzw. ich schiebe > immer weiter einen Gewinn vor mir her. Ich muss > nur immer darstellen, dass der Gewinn des letzten > Jahres im Folgejahr zuerst verwendet wird. Was > glaube ich dem Grunde immer so ist. > Um das darzustellen kann man sich wohl der > Rücklage bedienen. > Welche RÜ kann ich bilden und in welcher Höhe. > Wir sind ein Karnevalsverein und haben jährlich im > 1. Quartal turnusmäßig entsprechend hohe Ausgaben > im Zweckbetrieb. > Das wäre immer unser Senatsabend im Januar und > unsere große Sitzung im Februar. Alleine auf der > Ausgabenseite sind das immer ca. 38T€. > > Ist die Frage, ob wir grundsätzlich eine > Betriebsmittel- oder Zweckgebundene Rücklage in > voller Höhe des Überschüsse einstellen dürfen? > > Und dann kommt die nächste Frage wie man dass dann > macht? Bucht man die Rücklage in der FiBu? > Wie stelle ich dem FA dar, dass die RÜ im > Folgejahr verbraucht wurde? > > Ich habe zwar einige Bücher von Haufe etc.Aber die > stellen das nicht mal an einem praktische Beispiel > vor, damit man das Vorgehen versteht. > Zudem ist im Haufe Buch "JA und Steuererklärung im > Verein" folgender Satz: > > "Die verbleibenden zu verwendenden Mittel machen > weniger als die Summe der durchschnittlichen > Ausgaben eines Jahres aus. Nach dem gedanklichen > Geschehensablauf, dass die satzungsmäßigen > Ausgaben des Folgejahres zuerst aus dem > Vermögensüberhang bedient werden, ist die zeitnahe > Mittelverwendung nachgewiesen" > > Unsrer durchsch. Ausgaben sind immer ca. 80T€. > Damit würde für uns ja dann immer dieser Satz > gelten... > Was würde das bedeutet? Müssten wir ggf. gar > nichts machen?
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