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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verlust im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
von: Sven ()
Datum: 05.09.2019

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

unser Jahresabschluss hat sich aus diversen Gründen nach hinten verschoben. Nun ist alles gebucht und bereit für den Abschluss.
Allerdings habe ich das Problem, dass unser wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zwar im Plus ist, allerdings sind die Kosten für Personal, Miete, die auf den Bereich fallen, aus dem positiven ein negatives machen.

Bringt dies irgendwelche Gefahren für die Gemeinnützigkeit mit sich?

Ich habe folgendes gefunden:
"Das Gleiche gilt für die Berücksichtigung anderer gemischter Aufwendungen - etwa dem zeitweisen Einsatz von Personal des ideellen Bereichs in einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (AEAO, Nr. 5 zu § 55 Abs. 1 Nr. 1)."

Heisst das, dass der wirtschaftliche Geschäftsbereich, sollte er nur durch die Aufwendungen des Personal ins Minus rutschen, negativ sein darf ohne Konsequenzen seitens des Finanzamtes? Immerhin betreiben wir ja die meiste Zeit die Gastronomie selbst.

Vielen Dank für Ihre Antwort

Re: Verlust im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 05.09.2019

"Heisst das, dass der wirtschaftliche Geschäftsbereich, sollte er nur durch die Aufwendungen des Personal ins Minus rutschen, negativ sein darf ohne Konsequenzen seitens des Finanzamtes? Immerhin betreiben wir ja die meiste Zeit die Gastronomie selbst."

Das gilt nur, wenn das Personal "gemischt" eingesetzt wird. Es muss also für den steuerbegünstigten Bereich angestellt sein und darf nur in auslastungsfreien Zeiten im steuerpflichtigen Bereich eingesetzt werden. Für Personal, dass eigens für den steuerpflichtigen Bereich eingestellt wird, gilt das nicht, Ebenso wenn der Beschäftigungsumfang von Anfang an so ausgelegt ist, dass der Einsatz im steuerpflichtigen Bereich mit eingeplant war.

Re: Verlust im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
von: Sven ()
Datum: 06.09.2019

Das heißt, wenn unsere Projektmitarbeiter bei einer Veranstaltung, die von ihnen geplant wurde, hinter den dem Tresen stehen müssen, weil es dafür keine eigens dafür vorgesehenen Angestellten gibt, gilt dies nicht?
Sie sind da auch nie fest eingeteilt, aber es "muss" immer jemand am Getränkeverkauf stehen.

Re: Verlust im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 06.09.2019

"Das heißt, wenn unsere Projektmitarbeiter bei einer Veranstaltung, die von ihnen geplant wurde, hinter den dem Tresen stehen müssen, weil es dafür keine eigens dafür vorgesehenen Angestellten gibt, gilt dies nicht?"

Hier lägen dann solche gemischten Aufwendungen vor.
Die Frage ist aber, ob man in diesem Fall dem Finanzamt wirklich auf die Nase bindet, dass der Mitarbeiter teilweise auch im steuerpflichtigen Bereich tätig ist.

Re: Verlust im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
von: Sven ()
Datum: 09.09.2019

Vielen Dank.

Ich ziehe Sie jetzt einfach mit ab. Bin gespannt, was dann irgendwann passiert :)