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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > "Heisst das, dass der wirtschaftliche > Geschäftsbereich, sollte er nur durch die > Aufwendungen des Personal ins Minus rutschen, > negativ sein darf ohne Konsequenzen seitens des > Finanzamtes? Immerhin betreiben wir ja die meiste > Zeit die Gastronomie selbst." > > Das gilt nur, wenn das Personal "gemischt" > eingesetzt wird. Es muss also für den > steuerbegünstigten Bereich angestellt sein und > darf nur in auslastungsfreien Zeiten im > steuerpflichtigen Bereich eingesetzt werden. Für > Personal, dass eigens für den steuerpflichtigen > Bereich eingestellt wird, gilt das nicht, Ebenso > wenn der Beschäftigungsumfang von Anfang an so > ausgelegt ist, dass der Einsatz im > steuerpflichtigen Bereich mit eingeplant war.
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