Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Jahressteuergesetz
von: Christine Garve-Liebig ()
Datum: 03.09.2019

Hallo Herr Pfeffer,

ich habe mich mal durch die Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG gelesen und glaube, dass dies deutliche Auswirkungen auf uns und sicher auch andere Bildungsvereine hat, weil jetzt sehr stark auf die berufliche Bildung fokussiert ist. Unsere Kurse richten sich jedoch auch an Ehrenamtliche, es geht auch um allgemeine und politische Bildung usw.
Eine Frage dazu - Ich lese auf S. 76 des Gesetzentwurfs, dass Artikel 10, in dem § 4 Nr. 21 geregelt ist, zum 1.1.2021 in Kraft tritt. Sehe ich das richtig? Das würde uns noch etwas Luft für die Klärungen und Umstellungen verschafffen.

Re: Jahressteuergesetz
von: pfeffer ()
Datum: 03.09.2019

Ich sehe für gemeinnützige Bildungseinrichtungen keine Änderungen. Die Gründe:
- Es steht nicht in Frage, dass es sich um "Einrichtungen ohne Gewinnstreben" handelt
- Der Begriff Fortbildung deckt sich mit der bisherigen Auslegung des § 4 Nr. 22a UStG durch die Rechtsprechung
- Freizeitbezogene Bildungsangebote waren danach schon bisher nicht begünstigt.

Re: Jahressteuergesetz
von: Christine Garve-Liebig ()
Datum: 10.09.2019

Hallo Herr Pfeffer,

Danke schon mal für diese Antwort. Ich sehe in der Öffentlichkeit, dass einige Bildungsträger und Verbände z.B. Volkshochschulverband, Deutsche Ev. Erwachsenenbildung Steuerpflicht für ihre Angebote befürchten.

Können Sie noch beantworten, ob ich mit dem Inkrafttreten dieses Teils zum 1.1.2021 richtig liege?

Danke,
Christine Garve-Liebig