Jahressteuergesetz
von: Christine Garve-Liebig ()
Datum: 03.09.2019
Hallo Herr Pfeffer,
ich habe mich mal durch die Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG gelesen und glaube, dass dies deutliche Auswirkungen auf uns und sicher auch andere Bildungsvereine hat, weil jetzt sehr stark auf die berufliche Bildung fokussiert ist. Unsere Kurse richten sich jedoch auch an Ehrenamtliche, es geht auch um allgemeine und politische Bildung usw.
Eine Frage dazu - Ich lese auf S. 76 des Gesetzentwurfs, dass Artikel 10, in dem § 4 Nr. 21 geregelt ist, zum 1.1.2021 in Kraft tritt. Sehe ich das richtig? Das würde uns noch etwas Luft für die Klärungen und Umstellungen verschafffen.