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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich sehe für gemeinnützige Bildungseinrichtungen > keine Änderungen. Die Gründe: > - Es steht nicht in Frage, dass es sich um > "Einrichtungen ohne Gewinnstreben" handelt > - Der Begriff Fortbildung deckt sich mit der > bisherigen Auslegung des § 4 Nr. 22a UStG durch > die Rechtsprechung > - Freizeitbezogene Bildungsangebote waren danach > schon bisher nicht begünstigt.
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