Re: Übersteigung der Kleinunternehmerregelung
von: pfeffer ()
Datum: 12.05.2019
Wir müssen doch durch den Vorsteuerabzug dann auch keine Umsatzsteuer mehr zahlen, oder? Das heißt, unterm Strich könnte es für uns sogar sehr lukrativ sein?
# Das kann sich in der Tat rechnen, weil die eigenen Umsätze mit 7% besteuert werden, viele Eingangsrechnungen aber 19% Umsatzsteuer enthalten.
Es kann sogar regelmäßig zu einem Vorsteuerüberhang kommen, d.h. das Finanzamt erstattet zurück.
Außerdem: Gibt es notwendige Änderungen an der Buchführung? Aktuell haben wir eine sehr vereinfachte Buchführung (Kassenbuch mit entsprechender Einnahmen-Ausgaben-Rechnung am Ende des Jahres).
# Das Buchführungsystem muss in der Lage sein, die Umsatzsteuer und Vorsteuer zu verwalten.
Inbesondere müssen die Umsätze nach Steuersatz getrennt erfasst werden.