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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
LuHa schrieb: ------------------------------------------------------- > Lieber Herr Pfeffer, > > unser Verein organisiert Konzerte. Unsere > Einnahmen im Bereich der Konzerteinnahmen fallen > manchmal, sofern die Künstler eine entsprechende > Bescheinigung haben, unter §4 Nr. 20a Satz 2 UStG > und sind daher umsatzsteuerbefreit. Wir sind > jedoch auch dann meist ziemlich knapp unter den > 17.500,-€ Umsatz. Dieses Jahr fallen wir > wahrscheinlich sogar das erste Mal drüber. Was > bedeutet das konkret für uns? > > Klar: Im nächsten Jahr müssen wir Umsatzsteuer > erheben und abführen. Aber: Wir müssen doch durch > den Vorsteuerabzug dann auch keine Umsatzsteuer > mehr zahlen, oder? Das heißt, unterm Strich könnte > es für uns sogar sehr lukrativ sein? > > Außerdem: Gibt es notwendige Änderungen an der > Buchführung? Aktuell haben wir eine sehr > vereinfachte Buchführung (Kassenbuch mit > entsprechender Einnahmen-Ausgaben-Rechnung am Ende > des Jahres). > > Vielen Dank und viele Grüße > LuHa
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