Re: 1. Vorstandsvorsitzender zurückgetreten / 2. muß auch wegen Krankeheit ausscheiden.
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.06.2018
ich hoffe, dass ich hier die Antwort bekomme, die ich erwarte!
# Wenn Sie wissen, welche Antwort Sie erwarten, müssten sie ja gar nicht fragen.
Für die Einladung zur MGV steht in der Satzung eine Frist von vier Wochen. Kann diese Frist unter den vorgenannten Bedingungen verkürzt werden?
# Nein, die Frist in verbindlich. Die Wahl wäre bei Fristunterschreitung anfechtbar.