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Vereinsrecht und -organisation
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holli12 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Zusammen, > > ich hoffe, dass ich hier die Antwort bekomme, die > ich erwarte! > Unser Erster Vorsitzender ist vor zwei Wochen > zurückgetreten. Der 2. und der Kassenwart sind > weiterhin Beschlußfähig und sollen die "Geschäfte" > bis zur nächsten JHV weiterführen. > Da der zweite auch gesundheitlich angeschlagen > ist, und die Vertretung des Ersten zu viel Arbeit > darstellt, möchte er eine außerordentliche MGV > einberufen um den Vorstand neu zu wählen. > > Für die Einladung zur MGV steht in der Satzung > eine Frist von vier Wochen. Kann diese Frist unter > den vorgenannten Bedingungen verkürzt werden? > Damit die Wahlen noch vor den Ferien stattfinden > können! > > Danke gruß Holger
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