Re: Kassenprüfer
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.03.2018
Frage 1: Wir müssen also derzeit zwei Kassenprüfer haben, richtig?
# Wenn das so in der Satzung steht.
Frage 2: Wenn die Zwei gekündigt haben, der Vorstand nur einen kommissarischen Kassenprüfer einsetzte, gilt dann die Kasse trotzdem als geprüft?
# Der vom Vorstand einberufene Kassenprüfer ist nicht satzungsgemäß bestellt, also ist er nicht wirksam im Amt. Er hätte damit keine Prüfberechtigung. Außerdem ist es widersinnig, wenn der Vorstand die Personen bestellt, die seine Amtsführung prüfen sollen.
Frage 3: Ist die Anzahl Kassenprüfer gesetzlich vorgeschrieben? Wir würden gern nur einen haben.
# Nicht mal, dass ein Verein überhaupt einen Kassenprüfer haben muss, ist gesetzlich vorgeschrieben. Das ist ausschließlich Satzungsrecht.
Frage 4: Muss der Kassenprüfer Vereinsmitglied sein?
# Nur wenn die Satzung das verlangt.