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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kassenprüfer
von: Daggi ()
Datum: 24.03.2018

Wir wollen demnächst unsere Satzung überarbeiten und den Passus ändern:
"6. Mit der Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Diese muss folgende Punkte enthalten:
... - Wahl von zwei Kassenprüfern, wenn erforderlich"

Frage 1: Wir müssen also derzeit zwei Kassenprüfer haben, richtig?
Frage 2: Wenn die Zwei gekündigt haben, der Vorstand nur einen kommissarischen Kassenprüfer einsetzte, gilt dann die Kasse trotzdem als geprüft?
Frage 3: Ist die Anzahl Kassenprüfer gesetzlich vorgeschrieben? Wir würden gern nur einen haben.
Frage 4: Muss der Kassenprüfer Vereinsmitglied sein? Wir haben nämlich nur 17 Mitglieder und nicht soviele Erwachsene für solche Posten.

Re: Kassenprüfer
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.03.2018

Frage 1: Wir müssen also derzeit zwei Kassenprüfer haben, richtig?
# Wenn das so in der Satzung steht.

Frage 2: Wenn die Zwei gekündigt haben, der Vorstand nur einen kommissarischen Kassenprüfer einsetzte, gilt dann die Kasse trotzdem als geprüft?
# Der vom Vorstand einberufene Kassenprüfer ist nicht satzungsgemäß bestellt, also ist er nicht wirksam im Amt. Er hätte damit keine Prüfberechtigung. Außerdem ist es widersinnig, wenn der Vorstand die Personen bestellt, die seine Amtsführung prüfen sollen.

Frage 3: Ist die Anzahl Kassenprüfer gesetzlich vorgeschrieben? Wir würden gern nur einen haben.
# Nicht mal, dass ein Verein überhaupt einen Kassenprüfer haben muss, ist gesetzlich vorgeschrieben. Das ist ausschließlich Satzungsrecht.

Frage 4: Muss der Kassenprüfer Vereinsmitglied sein?
# Nur wenn die Satzung das verlangt.

Re: Kassenprüfer
von: solianer ()
Datum: 24.03.2018

Das Finanzamt und die Sozialversicherungen prüfen intensiver als die Kassenprüfer. Die Wahl der Kassenprüfer sollte bei einer Satzungsänderung "herausgenommen" werden. Die Aufgabe und Verantwortung der "richtigen" Kassenprüfung können die wenigsten erfüllen. Wer ist schon "Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, oder Rechtsanwalt ? Trotzdem stehen diese Personen mit in der Haftung!

Re: Kassenprüfer
von: Daggi ()
Datum: 25.03.2018

Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Frage 2: Wenn die Zwei gekündigt haben, der
> Vorstand nur einen kommissarischen Kassenprüfer
> einsetzte, gilt dann die Kasse trotzdem als
> geprüft?
> # Der vom Vorstand einberufene Kassenprüfer ist
> nicht satzungsgemäß bestellt, also ist er nicht
> wirksam im Amt. Er hätte damit keine
> Prüfberechtigung. Außerdem ist es widersinnig,
> wenn der Vorstand die Personen bestellt, die seine
> Amtsführung prüfen sollen.

Oh je, dann kann ich vor der Mitgliederversammlung die Kasse nicht prüfen lassen und werde damit nicht entlastet, was bedeutet, dass wir keinen Kassenwart haben. In mir steigt grad etwas Panik auf.