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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Frage 1: Wir müssen also derzeit zwei Kassenprüfer > haben, richtig? > # Wenn das so in der Satzung steht. > > Frage 2: Wenn die Zwei gekündigt haben, der > Vorstand nur einen kommissarischen Kassenprüfer > einsetzte, gilt dann die Kasse trotzdem als > geprüft? > # Der vom Vorstand einberufene Kassenprüfer ist > nicht satzungsgemäß bestellt, also ist er nicht > wirksam im Amt. Er hätte damit keine > Prüfberechtigung. Außerdem ist es widersinnig, > wenn der Vorstand die Personen bestellt, die seine > Amtsführung prüfen sollen. > > Frage 3: Ist die Anzahl Kassenprüfer gesetzlich > vorgeschrieben? Wir würden gern nur einen haben. > # Nicht mal, dass ein Verein überhaupt einen > Kassenprüfer haben muss, ist gesetzlich > vorgeschrieben. Das ist ausschließlich > Satzungsrecht. > > Frage 4: Muss der Kassenprüfer Vereinsmitglied > sein? > # Nur wenn die Satzung das verlangt.
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