Wahl in Abwesenheit
von: Lutz ()
Datum: 12.02.2018
Hallo,
unsere Satzung schreibt vor, dass das Stimmrecht nicht übertragbar ist und nur persönlich ausgeübt werden kann.
Bezüglich der Anwesenheit eines Kandidaten zur Vorstandswahl enthält die Satzung jedoch keine Regelung.
Ein Mitglied, welches seine Kandidatur schriftlich erklärt hat, wird aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich nicht zur MV in der die Vorstandswahl stattfindet anwesend sein.
Um die Wirksamkeit der Wahl nicht zu gefährden, würden wir folgende Fragen gerne vorab klären:
Ist die Wahl in Abwesenheit des Kandidaten möglich?
Wäre die Wahl auch ohne Bestätigung, dass diese angenommen wird rechtswirksam?
Erlischt die Kandidatur automatisch bei Nichtanwesenheit?
Muss eine Rücknahme der Kandidatur persönlich/ schriftlich erklärt werden?
Gruß Lutz