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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wahl in Abwesenheit
von: Lutz ()
Datum: 12.02.2018

Hallo,
unsere Satzung schreibt vor, dass das Stimmrecht nicht übertragbar ist und nur persönlich ausgeübt werden kann.
Bezüglich der Anwesenheit eines Kandidaten zur Vorstandswahl enthält die Satzung jedoch keine Regelung.

Ein Mitglied, welches seine Kandidatur schriftlich erklärt hat, wird aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich nicht zur MV in der die Vorstandswahl stattfindet anwesend sein.

Um die Wirksamkeit der Wahl nicht zu gefährden, würden wir folgende Fragen gerne vorab klären:
Ist die Wahl in Abwesenheit des Kandidaten möglich?
Wäre die Wahl auch ohne Bestätigung, dass diese angenommen wird rechtswirksam?
Erlischt die Kandidatur automatisch bei Nichtanwesenheit?
Muss eine Rücknahme der Kandidatur persönlich/ schriftlich erklärt werden?

Gruß Lutz

Re: Wahl in Abwesenheit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.02.2018

Ist die Wahl in Abwesenheit des Kandidaten möglich?
# Ja, es muss für die Anmeldung zum Vereinsregister aber eine schriftliche Annahmeerklärung der Wahl erfolgen

Wäre die Wahl auch ohne Bestätigung, dass diese angenommen wird rechtswirksam?
# Nein, eine Wahl ist ein zweiseitiger Vertrag. Es muss eine Annahmeerklärung erfolgen. Das geht zwar auch stillschweigend oder konkludent, aber für die Anmeldung zum Vereinsregister muss die Annahme protokolliert werden oder separat schriftlich erfolgen.

Erlischt die Kandidatur automatisch bei Nichtanwesenheit?
# Nein. Aber die Sache ist mit der Wahl ja erledigt

Muss eine Rücknahme der Kandidatur persönlich/ schriftlich erklärt werden?
#Nein, die Sache erledigt sich ja mit der Wahl: Entweder ist der Kandidat gewählt (dann fehlt nur die Annahmeerklärung) oder er ist nicht gewählt.

Re: Wahl in Abwesenheit
von: Lutz ()
Datum: 15.02.2018

Hallo Herr Pfeffer,

vielen Dank für die Antworten.

Gruß Lutz.