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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Lutz schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > unsere Satzung schreibt vor, dass das Stimmrecht > nicht übertragbar ist und nur persönlich ausgeübt > werden kann. > Bezüglich der Anwesenheit eines Kandidaten zur > Vorstandswahl enthält die Satzung jedoch keine > Regelung. > > Ein Mitglied, welches seine Kandidatur schriftlich > erklärt hat, wird aus gesundheitlichen Gründen > voraussichtlich nicht zur MV in der die > Vorstandswahl stattfindet anwesend sein. > > Um die Wirksamkeit der Wahl nicht zu gefährden, > würden wir folgende Fragen gerne vorab klären: > Ist die Wahl in Abwesenheit des Kandidaten > möglich? > Wäre die Wahl auch ohne Bestätigung, dass diese > angenommen wird rechtswirksam? > Erlischt die Kandidatur automatisch bei > Nichtanwesenheit? > Muss eine Rücknahme der Kandidatur persönlich/ > schriftlich erklärt werden? > > Gruß Lutz
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