Re: Wahl des Geschäftsführers
von: Kizu ()
Datum: 07.02.2018
Überschaubare Interessenskonflikte.... Der Vorstand will im Interesse des Vereins die GF halten und dafür mehr Geld von den Mitgliedern. Der Vorstand könnte auch die Höhe des Gehalts selbst regeln, müsste sich aber für die dadurch entstehenden finanziellen Verluste verantworten (und könnte ja dennoch, wenn die Gehaltsaufbesserung sachlich gerechtfertigt war, von der MV entlastet werden).
Der Vorstand ist aber in stärkerem Maße auch der Interessenvertreter der Mitglieder. Die Mitglieder entscheiden nun, wie viel ihnen die Finanzierung der GF wert ist. Daher lobenswert, dass der Vorstand zwei Optionen anbietet (und auf die möglichen negativen Folgen bezüglich der jetzigen GF hinweist).
Der Vorstand darf die Entscheidung der MV als deren Vertreter umsetzen. Auch wenn das schlimmstenfalls bedeutet, dass er eine neue GF suchen muss. (Der Vorstand hat also ggf. die A-Karte.)
Die MV kann mit dem Argument, sie habe sich nicht in die Personalentscheidungen einzumischen, nicht dazu gezwungen werden, alternativlos die Personalentscheidungen des Vorstands zu finanzieren. Auch wenn das mittelfristig zu einer Struktur-Veränderung/Verschlechterung führt -> (tlw.) ehrenamtliche GF.