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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Kizu schrieb: ------------------------------------------------------- > Überschaubare Interessenskonflikte.... Der > Vorstand will im Interesse des Vereins die GF > halten und dafür mehr Geld von den Mitgliedern. > Der Vorstand könnte auch die Höhe des Gehalts > selbst regeln, müsste sich aber für die dadurch > entstehenden finanziellen Verluste verantworten > (und könnte ja dennoch, wenn die > Gehaltsaufbesserung sachlich gerechtfertigt war, > von der MV entlastet werden). > > Der Vorstand ist aber in stärkerem Maße auch der > Interessenvertreter der Mitglieder. Die Mitglieder > entscheiden nun, wie viel ihnen die Finanzierung > der GF wert ist. Daher lobenswert, dass der > Vorstand zwei Optionen anbietet (und auf die > möglichen negativen Folgen bezüglich der jetzigen > GF hinweist). > > Der Vorstand darf die Entscheidung der MV als > deren Vertreter umsetzen. Auch wenn das > schlimmstenfalls bedeutet, dass er eine neue GF > suchen muss. (Der Vorstand hat also ggf. die > A-Karte.) > > Die MV kann mit dem Argument, sie habe sich nicht > in die Personalentscheidungen einzumischen, nicht > dazu gezwungen werden, alternativlos die > Personalentscheidungen des Vorstands zu > finanzieren. Auch wenn das mittelfristig zu einer > Struktur-Veränderung/Verschlechterung führt -> > (tlw.) ehrenamtliche GF.
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