Partnerschaft
von: boernie53 ()
Datum: 03.01.2018
Hallo,
ich hatte hier schon einmal danach gefragt, ob es sich verträgt, wenn Lebenspartner gemeinsam im Vorstand sind. Mir wurde geantwortet, dass das nur durch die Satzung untersagt werden kann. Mal abgesehen, dass Vorstandsmitglieder- Kandidaten haufenweise warten gewählt zu werden. Nun raufen sich die Vereine unserer Anlage langsam zusammen. Die neu gebildete Gemeinschaftskasse wird von unserem Verein mit verwaltet. Seitens des Verbandes wurde kundgetan, dass Lebenspartner als Kassierer und Vorsitzender (beide unterschriftsberechtigt) nicht finanziell zusammen agieren sollten. Da ich einen unterschriftsberechtigten Stellvertreter habe, wäre das kein Problem.
Frage: Handelt sich um eine verständliche Empfehlung, oder ist es einfach verboten?
Danke für die Antwort(en)
boernie53