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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Partnerschaft
von: boernie53 ()
Datum: 03.01.2018

Hallo,

ich hatte hier schon einmal danach gefragt, ob es sich verträgt, wenn Lebenspartner gemeinsam im Vorstand sind. Mir wurde geantwortet, dass das nur durch die Satzung untersagt werden kann. Mal abgesehen, dass Vorstandsmitglieder- Kandidaten haufenweise warten gewählt zu werden. Nun raufen sich die Vereine unserer Anlage langsam zusammen. Die neu gebildete Gemeinschaftskasse wird von unserem Verein mit verwaltet. Seitens des Verbandes wurde kundgetan, dass Lebenspartner als Kassierer und Vorsitzender (beide unterschriftsberechtigt) nicht finanziell zusammen agieren sollten. Da ich einen unterschriftsberechtigten Stellvertreter habe, wäre das kein Problem.
Frage: Handelt sich um eine verständliche Empfehlung, oder ist es einfach verboten?

Danke für die Antwort(en)
boernie53

Re: Partnerschaft
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.01.2018

Es handelt sich nur um eine Empfehlung, ein gesetzliches Verbot gibt es nicht.
Es liegt in der Zuständigkeit der Mitgliederversammlung, solche Konstellationen zu verhindern. Wenn aber die Mehrheit keine Bedenken hat...

Re: Partnerschaft
von: boernie53 ()
Datum: 03.01.2018

Wir wurden von der Mitgliederversammlung auf diese Posten gewählt. Jeder hat gewusst von unserer Partnerschaft.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
boernie53



Edited 1 time(s). Last edit at 03.01.2018 by boernie53.