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Vereinsrecht und -organisation
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boernie53 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > ich hatte hier schon einmal danach gefragt, ob es > sich verträgt, wenn Lebenspartner gemeinsam im > Vorstand sind. Mir wurde geantwortet, dass das nur > durch die Satzung untersagt werden kann. Mal > abgesehen, dass Vorstandsmitglieder- Kandidaten > haufenweise warten gewählt zu werden. Nun raufen > sich die Vereine unserer Anlage langsam zusammen. > Die neu gebildete Gemeinschaftskasse wird von > unserem Verein mit verwaltet. Seitens des > Verbandes wurde kundgetan, dass Lebenspartner als > Kassierer und Vorsitzender (beide > unterschriftsberechtigt) nicht finanziell zusammen > agieren sollten. Da ich einen > unterschriftsberechtigten Stellvertreter habe, > wäre das kein Problem. > Frage: Handelt sich um eine verständliche > Empfehlung, oder ist es einfach verboten? > > Danke für die Antwort(en) > boernie53
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